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Amt für Umwelt
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Klimaschutzkonzept Kanton Uri
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Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten. Daten: Ecospeed Region und Emissionskataster
Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten. Daten: Ecospeed Region und kantonaler Emissionskataster
Wie im Sektor Haushalte liegt der Fokus auf dem Ersatz von Ölheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien sowie auf energetisch effizienten Neubauten und Sanierungen. Der Kanton Uri kann:
Bis 2030 werden die Treibhausgasemissionen bei den Dienstleistungen um 51 Prozent gesenkt.
Legende: D = Dienstleistungen; EV = Effizienzsteigerung Energieverbrauch; DG = Dekarbonisierung Gebäudebereich
Quelle: Grundlagenbericht Ecoplan, Daten: Ecospeed Region und kantonaler Emissionskataster, Absenkpfad gemäss Energieperspektiven 2050+
Neben den energetischen Emissionen für die Wärmeerzeugung sind Kältemittel aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden die Hauptquelle aller Treibhausgasemissionen im Dienstleistungsbereich. Zur Treibhausgasbilanz Dienstleistungen
Das Klimaschutzkonzept beinhaltet mehrere Beratungsangebote und finanzielle Förderprogramme im Bereich der Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien oder der Energieeffizienz von Gebäuden. Zur Massnahme D-1a
Die Massnahmen im Sektor Dienstleistungen betreffen wie im Sektor Haushalte die Energienutzung und Energieeffizienz der Gebäude. Ölheizungen sollen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt und Gebäude energetisch effizient gebaut bzw. saniert werden. Ergänzend zu den identischen Teilzielen im Sektor Haushalte fokussiert ein Teilziel auf die Reduktion der Emissionen aus Kältemitteln. Insgesamt sind 16 Massnahmen im Sektor Dienstleistungen vorgesehen.
Treibhausgasarme Baumaterialien werden gefördert.
Finanzielle Förderung der Bauherrschaft, wenn treibhausgasarme Baumaterialien bei der Errichtung oder Sanierung bestehender Gebäude (unter Berücksichtigung der grauen Energie) verbunden mit Label (z.B. Minergie-Eco oder gleichwertig) verwendet werden.
Die indirekten, nicht-energetischen Emissionen von Baustoffen sind bedeutsam. So ist z.B. die Zementherstellung für rund 8 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Holz als treibhausgasneutraler Baustoff aber auch treibhausgasreduzierte Baustoffe wie z.B. Recycling-Beton, spielen deshalb eine wichtige Rolle im Klimaschutz.
Schaffung/Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.
Verminderung Emissionen aus Kältemitteln.
Beim Vorliegen der wesentlichen Ergebnisse aus den aktuell beim Bund laufenden Arbeiten wird geprüft, welche Massnahmen auf kantonaler Ebene zu ergreifen sind. Diese Massnahmen werden beschleunigt umgesetzt.
Kältemittel («F-Gase») tragen zur Erderwärmung bei. Sie haben oft ein vielfach höheres Treibhauspotenzial als CO2 und gelten daher als besonders klimaschädlich. Der Einsatz solcher Kältemittel ist in der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Momentan sind auf nationaler Ebene Bestrebungen im Gange, den Stand der Technik von Kälteanlagen festzulegen, die bestehenden Vollzugshilfen für Anlagen mit Kältemittel zu aktualisieren sowie eine Revision des Anhangs 2.10 zu den Kältemitteln in der ChemRRV vorzunehmen.
Vorschlag zu Massnahmenplan.
Energetisch effiziente Gebäude.
Die gesetzlichen Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz bei Neubauten entsprechen dem Stand der Technik. Im Energiereglement (RB 40.7215) wird das Ausgabedatum der Norm SIA 380/1 der aktuellsten Ausgabe angepasst.
Für den winterlichen Wärmeschutz von Neubauten gilt gemäss der aktuellen Energiegesetzgebung im Kanton Uri die Norm SIA 380/1 mit dem Ausgabedatum 2009. Diese wurde in der Vergangenheit jedoch aktualisiert und überarbeitet. Der aktuelle Stand der Technik stellt die neue Ausgabe 2016 dar.
Beschluss Baudirektion zur aktuellen Ausgabe der Norm SIA 380/1 und Revision des Energiereglements des Kantons Uri (bzw. des Anhangs zum Reglement) durch den Regierungsrat im Jahr 2024.
Energetische Gebäudehüllensanierungen, welche den gesetzlich vorgeschriebenen Neubauanforderungen entsprechen, werden finanziell unterstützt.
Unabhängig von der Art des Heizsystems spart man mit einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle Heizenergie ein, gleichzeitig werden die Behaglichkeit und der Komfort für die Nutzer/innen erhöht. Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes kann je nach Ausgangslage bis auf einen Drittel des Bedarfs vor der Sanierung reduziert werden. Diese Massnahme hilft zusätzlich bei der Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, da mit dem tieferen Bedarf auch tiefere Systemtemperaturen bei der Heizung resultieren und damit die Einsatzmöglichkeiten für Heizsysteme erweitert werden. Schweizweit wird gemäss Studien pro Jahr nur rund 1 Prozent des Gebäudebestandes saniert. Diese Rate stimmt auch in etwa für Uri. Es dauert also rechnerisch 100 Jahre, bis der Gebäudebestand durchgehend erneuert ist – das ist zu langsam, um die Energiewende zu schaffen. Laut dieser Studie lohnt es sich, die Sanierung von Dächern und die Erneuerung von Fenstern bei älteren Häusern besonders rasch anzugehen. Alleine dadurch kann der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie um 20 bis 30 Prozent gesenkt werden.
Förderprogramm Energie Uri, welches energetische Gebäudehüllensanierungen finanziell unterstützt. Die energetischen Anforderungen, um von Förderbeiträgen zu profitieren, werden gegenüber den gesetzlichen Anforderungen erhöht und orientieren sich an den Grenzwerten für Neubauten. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.
Energetisch vorbildliche Neubauten werden durch das Förderprogramm finanziell unterstützt.
Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.
Fördergelder aus dem Förderprogramm Energie Uri für Neubauten, deren Gebäudehüllenüber die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dies wird beispielsweise durch den Standard Minergie-P oder ähnliche Label erfüllt, oder auch durch Erreichen der Zielwerte nach der aktuellsten Ausgabe der Norm SIA 380/1.
Betriebsstätten mit einem hohen Energieverbrauch (> 200 MWh elektrische Energie pro Jahr) werden verpflichtet, alle fünf Jahre eine energetische Betriebsoptimierung durchzuführen.
Der Energieverbrauch in Verwaltungsbauten, Schulhäusern, Heimen, Hallenbädern, Hotels, touristischen Infrastrukturen oder ähnlich genutzten Bauten kann durch eine Optimierung des Betriebs von Heizungs-/ Lüftungs- und allenfalls Klimaanlagen sowie der Beleuchtung und Warmwasseraufbereitung um durchschnittlich 5-15 Prozent gesenkt werden. Die Kosten einer professionellen Betriebsoptimierung werden durch Einsparungen der Energiekosten (Strom, Wärme) in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Jahren amortisiert. Um diese Einsparungen zu erreichen, müssen keine grösseren Investitionen getätigt werden und der Nutzerkomfort wird nicht geschmälert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in der Praxis die Betreiber solcher Gebäude diese Optimierung noch sehr wenig nutzen.
Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Beratung und Förderung Energieeffizienz.
Erarbeitung eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes mit Einbezug der Gemeinden, Energiestädten, Branchenvertretern und weiteren Anspruchsgruppen.
Das Amt für Energie führt unabhängige Energieerstberatungen für die Bevölkerung durch. Diese Erstberatung auf hoher Flugebene umfasst verschiedenste Themen rund um Energie (Heizungsersatz, Gebäudehüllensanierungen, Photovoltaikanlagen, Energievollzug, Elektromobilität etc.) und wird beim Amt für Energie in der kantonalen Verwaltung durchgeführt. Vermehrt wurde festgestellt, dass eine Hemmschwelle besteht, diese Dienstleistungen in den kantonalen Lokalitäten (an der Klausenstrasse) zu nutzen. Es zeigt sich ein Bedürfnis in der Bevölkerung, solche Beratungsdienstleistungen vor Ort – beispielsweise in den Gemeindekanzleien – in Anspruch zu nehmen. So könnten einerseits die Gemeinden und andererseits die Bevölkerung zu spezifischen Energiethemen beraten werden. Ebenfalls wurden in der Vergangenheit durch das Amt für Energie sehr wenige energiespezifische Veranstaltungen für die Bevölkerung durchgeführt.
Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit um Themen wie Energieberatung, Energiegesetzgebung, Vollzugsfragen, Elektromobilität und andere Energiethemen in geeigneter Form dem Zielpublikum näher zu bringen (bspw. Energieapéros, Veranstaltungen mit Schulen oder Gewerbe, Energieberater, kommunale und kantonale Energiesprechstunden, etc.).
Professionelle Betriebsoptimierungen (bspw. durch Energo, Minergie, oder private Ingenieurbüros) für Bauten mit einem kleineren Energieverbrauch als 200 MWh pro Jahr, werden finanziell durch das Förderprogramm Energie Uri unterstützt. Gezielte Kommunikationsmassnahmen des Kantons bewerben diese Massnahme aktiv bei den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Betreiberinnen und Betreibern solcher Gebäude (dabei kann auch auf Erfahrungen aus der Massnahme EV-2c hingewiesen werden).
Mit ähnlicher Ausgangslage wie bei der Massnahme EV-3b – jedoch mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 200 MWh – sollen Betreiber/Eigentümer von solchen Bauten bei der Durchführung von energetischen Betriebsoptimierungen mittels Förderbeiträgen unterstützt werden. Bei den Bauten mit hohem Energieverbrauch kann von einem guten bis sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgegangen werden, da der Aufwand für eine Betriebsoptimierung gemessen am Einsparpotenzial verhältnismässig klein ist. Bei den kleineren Anlagen ist die Ausgangslage etwas schwieriger, da der Initialaufwand im Vergleich zu den jährlich erzielbaren Einsparungen vergleichsweise gross ist. Deshalb kann mit gezielter Kommunikation und Förderung zum Abbau dieses Initialaufwandes beigetragen werden.
Betriebsoptimierungen werden durch das Förderprogramm Energie weiterhin unterstützt. Es werden jährlich zwei Kommunikationsmassnahmen für Betriebsoptimierungen und deren Förderung umgesetzt.
Reduktion des fossilen Brennstoffverbrauchs beim Urner Gebäudepark.
Die Installation von fossilen Wärmeerzeugern für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung in Neubauten ist nicht mehr erlaubt.
In Neubauten werden im Kanton Uri fast keine Ölfeuerungen mehr installiert, obwohl es gesetzlich noch zulässig wäre. Die wenigen Einzelfälle gilt es konsequenterweise zu vermeiden, da die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind. Bei den aktuellsten Energiegesetzesrevisionen anderer Kantone wurde beschlossen, dass Neubauten ihren Wärmebedarf zukünftig ganz ohne fossile Brennstoffe – und somit ohne CO2-Emissionen – erzeugen.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Beim Ersatz des fossilen Wärmeerzeugers (Kessel- oder Brennerersatz) in bestehenden Bauten muss dieser durch ein erneuerbares System ersetzt werden.
Das Potenzial für die CO2-Einsparung ist bei den Heizungen sehr hoch. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden, ausgereift und werden laufend noch effizienter. Betrachtet man die Lebenszykluskosten, so ist die erneuerbare Wärmeerzeugung auch wirtschaftlich attraktiver als eine fossile Heizung. Umfragen bei Hauseigentümern – beispielsweise im Kanton Zürich – zeigen, dass aktuell immer noch häufig eine bestehende Ölheizung durch eine neue Ölheizung installiert wird und sich nur knapp die Hälfte der Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl befasst. Daten aus dem Förderprogramm zeigen, dass in letzter Zeit jährlich rund 50 Ölheizungen durch ein erneuerbares System ersetzt wurden. Es zeigt sich also deutlich, dass nur durch die Förderung die Zielwerte bis 2030 nicht erreicht werden können und weitere Massnahmen notwendig sind.
Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Der Kanton untersucht das vorhandene Potenzial und die Wirtschaftlichkeit für Geothermie in Uri.
Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie und den fossilen Energien ist ein effizienter Umgang mit Elektrizität notwendig. Mit der Geothermie könnten – je nach Tiefe der Bohrung -Temperaturen erreicht werden, welche die Nutzung der Erdwärme für Raumheizungen und Brauchwasser ohne Wärmepumpen ermöglichen würden oder die gar zur Stromproduktion genutzt werden könnten. In Uri existieren aktuell bereits diverse Erdwärme- und Grundwassernutzungen zur Wärme- und Kältegewinnung. Das Wärmenutzungskonzept von 2017 dient Behörden, Planer/innen und Bauherrinnen und Bauherren als Planungs- und Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Energieversorgungsmöglichkeiten aus dem Untergrund. Im Gegensatz zur untiefen Geothermie gibt es im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie bis jetzt noch keine Nutzungskonzepte. Es fehlt auch eine Potenzialabschätzung.
Es wird eine Potenzialstudie zur Geothermie im Kanton Uri erstellt
Jeder Heizungsersatz ist der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde ist danach verpflichtet, den Ersatz innert nützlicher Frist im GWR nachzutragen.
Da nicht jeder Heizungsersatz gemeldet wird, hat der Kanton keinen verlässlichen Überblick über die aktuell eingesetzten Energieträger zur Gewinnung von Raumwärme und Warmwasser im Gebäudebereich. Ziel ist es, dass der Energieträger im GWR möglichst mit installierten Wärmeerzeugern übereinstimmt und die GWRDatenbank somit die Realität abbildet.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Angebote an erneuerbaren Energien (bspw. Erdwärme, Seewasser, Fernwärme, Sonnenenergie, Biomasse, Abwärmenutzung, etc.) und Energiebedarf werden auf Quartierebene erhoben und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung liefert im Bereich der Energieversorgung und -nutzung die Entscheidungsgrundlagen.
Damit bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Systeme zur Wärmeerzeugung berücksichtigt und geplant werden können, sollen entsprechende Grundlagen zuhanden der Bauherrinnen und Bauherren und Planer/innen aufbereitet werden. Gleichzeitig sollen diese Grundlagen auch den Gemeinden für ihre Energieplanung dienen.
Plan mit räumlicher Verfügbarkeit an erneuerbaren Energieträgern sowie dem Energiebedarf des Gebäudeparks. Dieser kann bei raumplanerischen Überarbeitungen berücksichtigt werden.
Beratung und Förderung.
Das Amt für Energie führt Energieerstberatungen und Veranstaltungen zum Thema fossiler Heizungsersatz und zum entsprechenden Förderpfad im Förderprogramm Energie Uri durch. Erweiterte Beratungen werden durch die Branche durchgeführt.
Um die klimapolitischen Ziele des Bundes und des Kantons Uri zu erreichen, ist es notwendig, dass bis 2050 keine fossilen Heizungen mehr in Gebäuden in Betrieb sind. Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Heizung von 20 Jahren aus, bedeutet dies, dass nach 2030 keine fossilen Heizungen installiert werden dürfen. Da aktuell in Uri noch rund 3000 Ölheizungen im Einsatz sind heisst dies konkret, dass jährlich bis 2050 rund 100 fossile Heizungen ersetzt werden müssen. Nebst gesetzlichen Vorgaben und Förderinstrumenten ist es von grosser Relevanz, die Bevölkerung beim Ersatz der fossilen Heizung zu beraten. Dank einer fundierten und umfassenden Beratung kann der Heizkesselersatz frühzeitig geplant und in Angriff genommen werden.
Konzept für die Energieberatungsleistungen im Kanton Uri im Zusammenhang mit dem Ersatz fossiler Heizungen.
Der Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme wird finanziell unterstützt.
Der Ersatz von bestehenden Ölheizungen durch eine fossile Heizung soll gemäss Massnahme DG-2b per Gesetz nicht mehr erlaubt sein. Ist diese defekt, muss eine Heizung mit einem erneuerbaren Energieträger eingesetzt werden. Die technische Lebensdauer von Ölfeuerungen beträgt in der Regel rund 20 bis 25 Jahre. Die Wirkung des Ersatzverbots per Gesetz ist demnach abhängig davon, wie alt der Bestand der Ölheizungen im Kanton Uri ist. Um den Umstieg von einer Ölheizung auf ein erneuerbares System zu beschleunigen, soll dieser nach wie vor finanziell unterstützt werden.
Förderprogramm Energie Uri, welches den Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme finanziell unterstützt. Die Ausgestaltung des Förderprogramms soll so erfolgen, dass insbesondere an Standorten mit schwierigen Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energieträger ein grosser Anreiz gesetzt wird. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.
Stetige Aktualisierung der energierelevanten Einträge im GWR und Sensibilisierung von Gemeinden und weiteren Akteuren zur Wichtigkeit des GWR.
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält gemäss Beschreibung mindestens alle Gebäude in der Schweiz mit Wohnnutzung und deren Wohnungen. Ergänzend werden laufend Gebäude mit anderen Nutzungen ins GWR übertragen. Geführt werden nebst Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren auch energetisch wichtige Angaben wie Heizungsart, Energieträger für Heizen und Warmwasser oder das Bau- resp. Renovationsjahr. Diese Angaben werden in letzter Zeit vermehrt für energetische Auswertungen und Reportings genutzt. Die Bedeutung dieses Registers wird also zukünftig entsprechend zunehmen, weshalb eine korrekte und vollständige Nachführung von grosser Relevanz ist. Mit dem neuen GWR – Merkmalskatalog 4.1 können nun auch wichtige zusätzliche energiespezifische Merkmale wie beispielsweise energetische Sanierung, Sanierung des Heizsystems, Solaranlagen etc. erfasst werden.
Abgleich der Daten verschiedener Datenquellen zur Verbesserung der Datenqualität des GWR. So können beispielsweise Daten der Feuerungskontrolle (FEKODatenbank) der Förderung, der Grundwasserkonzessionen etc. mit dem GWR abgeglichen und fehlerhafte Einträge ergänzt werden. Zeitgleich wird mittels stetiger Sensibilisierung der zuständigen Personen, welche das GWR bewirtschaften, darauf hingewirkt, diese Daten aktuell zu halten.
der Gesamtemissionen pro Milchkuh stammen von der Aufzucht von Jungvieh. Eine um 2 Jahre längere Nutzungsdauer einer Kuh würde die Emissionen um rund 7 % reduzieren.
wird es rein rechnerisch dauern, bis der Gebäudebestand in der Schweiz saniert ist. Pro Jahr wird nur 1 % der Gebäude saniert.
CO2-Äquivalente pro Jahr werden durch die Ernährung und den Verbrauch von Konsumgütern verursacht.
des bei Waldschäden oder Pflege anfallenden Holzes bleibt heute im Wald liegen und gebundenes CO2 wird wieder freigesetzt.
CO2-Äquivalente verursachte der Sektor Dienstleistungen im Jahr 2020. Das entspricht rund 4 % aller Treibhausgasemissionen in Uri.
CO2-Äquivalente verursacht der Tourismussektor direkt und indirekt. Indirekte Emissionen entstehen vor allem durch die An- und Abreise der Gäste.