Auf einen Blick

50 % der Treibhausgasemissionen im Sektor Dienstleistungen stammen von Kältemitteln aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden.
11’000 Tonnen CO2-Äquivalente verursachte der Sektor Dienstleistungen im Jahr 2020. Das entspricht rund 4 % aller Treibhausgasemissionen in Uri.
20 – 30 % des Bedarfs an Heiz- und Kühlenergie kann durch die Sanierung von Dächern und Fenstern bei älteren Häusern gesenkt werden.
20 – 25 Jahre beträgt die durchschnittliche Lebensdauer von Ölheizungen. Der Umstieg von einer Ölheizung auf ein neuerbares System wird finanziell unterstützt.
Die Treibhausgasemissionen im Sektor Dienstleistungen entstehen, wie im Sektor Haushalte, vor allem bei der Wärmeerzeugung in Gebäuden (Warmwasser und Raumwärme). Daneben fallen Kühl- und Klimaanlagen stark ins Gewicht. Dienstleistungen verursachten im Kanton Uri 2020 rund 4 Prozent aller Emissionen, was knapp 11’000 Tonnen CO2-Äquivalenten entspricht.

Anteil Sektor an allen Emissionen

Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten. Daten: Ecospeed Region und Emissionskataster

  • Landwirtschaft
  • Transitverkehr
  • Verkehr interkantonal
  • Haushalte
  • Dienstleistungen
  • Industrie
  • Abfall

Emissionsquellen Sektor Dienstleistungen

Angaben in Tonnen CO2-Äquivalenten. Daten: Ecospeed Region und kantonaler Emissionskataster

  • Feuerungen
  • Kältemittel aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden
  • Dienstleistungen Landschaftspflege

Handlungsspielraum

Wie im Sektor Haushalte liegt der Fokus auf dem Ersatz von Ölheizungen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien sowie auf energetisch effizienten Neubauten und Sanierungen. Der Kanton Uri kann:

  • Den Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Energien fördern.
  • Energieeffizientes Bauen und Sanieren von Gebäuden fördern.
  • Nachhaltige Baustoffe wie Holz gegenüber emissionsintensiven Baustoffen wie Beton und Stahl fördern.

Ziele Dienstleistungen

Bis 2030 werden die Treibhausgasemissionen bei den Dienstleistungen um 51 Prozent gesenkt.

Teilziele bis 2030

  • D-1: Treibhausgasarme Baumaterialien werden gefördert.
  • D-2: Verminderung Emissionen aus Kältemitteln
  • EV-1: Energetisch effiziente Gebäude
  • EV-3: Beratung und Förderung Energieeffizienz
  • DG-2: Reduktion des fossilen Brennstoffverbrauchs beim Urner Gebäudepark
  • DG-3: Beratung und Förderung

Legende: D = Dienstleistungen; EV = Effizienzsteigerung Energieverbrauch; DG = Dekarbonisierung Gebäudebereich

Absenkpfad Sektor Dienstleistungen

1'000 t CO2-eq

Quelle: Grundlagenbericht Ecoplan, Daten: Ecospeed Region und kantonaler Emissionskataster, Absenkpfad gemäss Energieperspektiven 2050+

FAQ Dienstleistungen

Was verursacht im Dienstleistungssektor am meisten Emissionen?

Neben den energetischen Emissionen für die Wärmeerzeugung sind Kältemittel aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden die Hauptquelle aller Treibhausgasemissionen im Dienstleistungsbereich. Zur Treibhausgasbilanz Dienstleistungen

Wie unterstützt der Kanton Dienstleistungsunternehmen dabei, nachhaltiger zu werden?

Das Klimaschutzkonzept beinhaltet mehrere Beratungsangebote und finanzielle Förderprogramme im Bereich der Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien oder der Energieeffizienz von Gebäuden. Zur Massnahme D-1a

So werden die Ziele erreicht

Die Massnahmen im Sektor Dienstleistungen betreffen wie im Sektor Haushalte die Energienutzung und Energieeffizienz der Gebäude. Ölheizungen sollen durch Heizungen mit erneuerbaren Energien ersetzt und Gebäude energetisch effizient gebaut bzw. saniert werden. Ergänzend zu den identischen Teilzielen im Sektor Haushalte fokussiert ein Teilziel auf die Reduktion der Emissionen aus Kältemitteln. Insgesamt sind 16 Massnahmen im Sektor Dienstleistungen vorgesehen.

Massnahmen zu Teilziel D-1

Treibhausgasarme Baumaterialien werden gefördert.

D-1a

Treibhausgasarme Baumaterialien

Finanzielle Förderung der Bauherrschaft, wenn treibhausgasarme Baumaterialien bei der Errichtung oder Sanierung bestehender Gebäude (unter Berücksichtigung der grauen Energie) verbunden mit Label (z.B. Minergie-Eco oder gleichwertig) verwendet werden.

Begründung

Die indirekten, nicht-energetischen Emissionen von Baustoffen sind bedeutsam. So ist z.B. die Zementherstellung für rund 8 Prozent der globalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Holz als treibhausgasneutraler Baustoff aber auch treibhausgasreduzierte Baustoffe wie z.B. Recycling-Beton, spielen deshalb eine wichtige Rolle im Klimaschutz.

Output

Schaffung/Anpassung der gesetzlichen Grundlagen.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
>100'000

Massnahmen zu Teilziel D-2

Verminderung Emissionen aus Kältemitteln.

D-2a

Verminderung der Emissionen aus Kältemitteln

Beim Vorliegen der wesentlichen Ergebnisse aus den aktuell beim Bund laufenden Arbeiten wird geprüft, welche Massnahmen auf kantonaler Ebene zu ergreifen sind. Diese Massnahmen werden beschleunigt umgesetzt.

Begründung

Kältemittel («F-Gase») tragen zur Erderwärmung bei. Sie haben oft ein vielfach höheres Treibhauspotenzial als CO2 und gelten daher als besonders klimaschädlich. Der Einsatz solcher Kältemittel ist in der Chemikalienrisikoreduktionsverordnung (ChemRRV; SR 814.81) geregelt. Momentan sind auf nationaler Ebene Bestrebungen im Gange, den Stand der Technik von Kälteanlagen festzulegen, die bestehenden Vollzugshilfen für Anlagen mit Kältemittel zu aktualisieren sowie eine Revision des Anhangs 2.10 zu den Kältemitteln in der ChemRRV vorzunehmen.

Output

Vorschlag zu Massnahmenplan.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten

Massnahmen zu Teilziel EV-1

Energetisch effiziente Gebäude.

EV-1a

Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle von Neubauten gemäss aktuellem Stand der Technik

Massnahme läuft

Die gesetzlichen Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz bei Neubauten entsprechen dem Stand der Technik. Im Energiereglement (RB 40.7215) wird das Ausgabedatum der Norm SIA 380/1 der aktuellsten Ausgabe angepasst.

Begründung

Für den winterlichen Wärmeschutz von Neubauten gilt gemäss der aktuellen Energiegesetzgebung im Kanton Uri die Norm SIA 380/1 mit dem Ausgabedatum 2009. Diese wurde in der Vergangenheit jedoch aktualisiert und überarbeitet. Der aktuelle Stand der Technik stellt die neue Ausgabe 2016 dar.

Output

Beschluss Baudirektion zur aktuellen Ausgabe der Norm SIA 380/1 und Revision des Energiereglements des Kantons Uri (bzw. des Anhangs zum Reglement) durch den Regierungsrat im Jahr 2024.

Wirkung
Mittel
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
EV-1b

Förderung energetischer Gebäudehüllensanierungen

Massnahme läuft

Energetische Gebäudehüllensanierungen, welche den gesetzlich vorgeschriebenen Neubauanforderungen entsprechen, werden finanziell unterstützt.

Begründung

Unabhängig von der Art des Heizsystems spart man mit einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle Heizenergie ein, gleichzeitig werden die Behaglichkeit und der Komfort für die Nutzer/innen erhöht. Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes kann je nach Ausgangslage bis auf einen Drittel des Bedarfs vor der Sanierung reduziert werden. Diese Massnahme hilft zusätzlich bei der Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, da mit dem tieferen Bedarf auch tiefere Systemtemperaturen bei der Heizung resultieren und damit die Einsatzmöglichkeiten für Heizsysteme erweitert werden. Schweizweit wird gemäss Studien pro Jahr nur rund 1 Prozent des Gebäudebestandes saniert. Diese Rate stimmt auch in etwa für Uri. Es dauert also rechnerisch 100 Jahre, bis der Gebäudebestand durchgehend erneuert ist – das ist zu langsam, um die Energiewende zu schaffen. Laut dieser Studie lohnt es sich, die Sanierung von Dächern und die Erneuerung von Fenstern bei älteren Häusern besonders rasch anzugehen. Alleine dadurch kann der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie um 20 bis 30 Prozent gesenkt werden.

Output

Förderprogramm Energie Uri, welches energetische Gebäudehüllensanierungen finanziell unterstützt. Die energetischen Anforderungen, um von Förderbeiträgen zu profitieren, werden gegenüber den gesetzlichen Anforderungen erhöht und orientieren sich an den Grenzwerten für Neubauten. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.

Wirkung
Gross
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
>100'000
Massnahme läuft
EV-1c

Förderung energetisch vorbildlicher Neubauten

Massnahme läuft

Energetisch vorbildliche Neubauten werden durch das Förderprogramm finanziell unterstützt.

Begründung

Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.

Output

Fördergelder aus dem Förderprogramm Energie Uri für Neubauten, deren Gebäudehüllenüber die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dies wird beispielsweise durch den Standard Minergie-P oder ähnliche Label erfüllt, oder auch durch Erreichen der Zielwerte nach der aktuellsten Ausgabe der Norm SIA 380/1.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
>100'000
Massnahme läuft
EV-1d

Gesetzliche Verpflichtung zur Betriebsoptimierung bei Nicht-Wohnbauten/Betriebsstätten mit hohem Energieverbrauch

Massnahme läuft

Betriebsstätten mit einem hohen Energieverbrauch (> 200 MWh elektrische Energie pro Jahr) werden verpflichtet, alle fünf Jahre eine energetische Betriebsoptimierung durchzuführen.

Begründung

Der Energieverbrauch in Verwaltungsbauten, Schulhäusern, Heimen, Hallenbädern, Hotels, touristischen Infrastrukturen oder ähnlich genutzten Bauten kann durch eine Optimierung des Betriebs von Heizungs-/ Lüftungs- und allenfalls Klimaanlagen sowie der Beleuchtung und Warmwasseraufbereitung um durchschnittlich 5-15 Prozent gesenkt werden. Die Kosten einer professionellen Betriebsoptimierung werden durch Einsparungen der Energiekosten (Strom, Wärme) in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Jahren amortisiert. Um diese Einsparungen zu erreichen, müssen keine grösseren Investitionen getätigt werden und der Nutzerkomfort wird nicht geschmälert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in der Praxis die Betreiber solcher Gebäude diese Optimierung noch sehr wenig nutzen.

Output

Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
50'000 - 100'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel EV-3

Beratung und Förderung Energieeffizienz.

EV-3a

Ergänzung für Energieberatung und Beratungsangebote

Massnahme läuft

Erarbeitung eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes mit Einbezug der Gemeinden, Energiestädten, Branchenvertretern und weiteren Anspruchsgruppen.

Begründung

Das Amt für Energie führt unabhängige Energieerstberatungen für die Bevölkerung durch. Diese Erstberatung auf hoher Flugebene umfasst verschiedenste Themen rund um Energie (Heizungsersatz, Gebäudehüllensanierungen, Photovoltaikanlagen, Energievollzug, Elektromobilität etc.) und wird beim Amt für Energie in der kantonalen Verwaltung durchgeführt. Vermehrt wurde festgestellt, dass eine Hemmschwelle besteht, diese Dienstleistungen in den kantonalen Lokalitäten (an der Klausenstrasse) zu nutzen. Es zeigt sich ein Bedürfnis in der Bevölkerung, solche Beratungsdienstleistungen vor Ort – beispielsweise in den Gemeindekanzleien – in Anspruch zu nehmen. So könnten einerseits die Gemeinden und andererseits die Bevölkerung zu spezifischen Energiethemen beraten werden. Ebenfalls wurden in der Vergangenheit durch das Amt für Energie sehr wenige energiespezifische Veranstaltungen für die Bevölkerung durchgeführt.

Output

Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit um Themen wie Energieberatung, Energiegesetzgebung, Vollzugsfragen, Elektromobilität und andere Energiethemen in geeigneter Form dem Zielpublikum näher zu bringen (bspw. Energieapéros, Veranstaltungen mit Schulen oder Gewerbe, Energieberater, kommunale und kantonale Energiesprechstunden, etc.).

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft
EV-3b

Förderung von Betriebsoptimierungen in Wohnbauten und Betriebsstätten mit kleinem Energieverbrauch

Massnahme läuft

Professionelle Betriebsoptimierungen (bspw. durch Energo, Minergie, oder private Ingenieurbüros) für Bauten mit einem kleineren Energieverbrauch als 200 MWh pro Jahr, werden finanziell durch das Förderprogramm Energie Uri unterstützt. Gezielte Kommunikationsmassnahmen des Kantons bewerben diese Massnahme aktiv bei den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Betreiberinnen und Betreibern solcher Gebäude (dabei kann auch auf Erfahrungen aus der Massnahme EV-2c hingewiesen werden).

Begründung

Mit ähnlicher Ausgangslage wie bei der Massnahme EV-3b – jedoch mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 200 MWh – sollen Betreiber/Eigentümer von solchen Bauten bei der Durchführung von energetischen Betriebsoptimierungen mittels Förderbeiträgen unterstützt werden. Bei den Bauten mit hohem Energieverbrauch kann von einem guten bis sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgegangen werden, da der Aufwand für eine Betriebsoptimierung gemessen am Einsparpotenzial verhältnismässig klein ist. Bei den kleineren Anlagen ist die Ausgangslage etwas schwieriger, da der Initialaufwand im Vergleich zu den jährlich erzielbaren Einsparungen vergleichsweise gross ist. Deshalb kann mit gezielter Kommunikation und Förderung zum Abbau dieses Initialaufwandes beigetragen werden.

Output

Betriebsoptimierungen werden durch das Förderprogramm Energie weiterhin unterstützt. Es werden jährlich zwei Kommunikationsmassnahmen für Betriebsoptimierungen und deren Förderung umgesetzt.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
10'000 - 50'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel DG-2

Reduktion des fossilen Brennstoffverbrauchs beim Urner Gebäudepark.

DG-2a

Verbot von fossilen Heizungen in Neubauten

Massnahme läuft

Die Installation von fossilen Wärmeerzeugern für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung in Neubauten ist nicht mehr erlaubt.

Begründung

In Neubauten werden im Kanton Uri fast keine Ölfeuerungen mehr installiert, obwohl es gesetzlich noch zulässig wäre. Die wenigen Einzelfälle gilt es konsequenterweise zu vermeiden, da die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind. Bei den aktuellsten Energiegesetzesrevisionen anderer Kantone wurde beschlossen, dass Neubauten ihren Wärmebedarf zukünftig ganz ohne fossile Brennstoffe – und somit ohne CO2-Emissionen – erzeugen.

Output

Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
DG-2b

Erneuerbare Energie beim fossilen Heizungsersatz

Massnahme läuft

Beim Ersatz des fossilen Wärmeerzeugers (Kessel- oder Brennerersatz) in bestehenden Bauten muss dieser durch ein erneuerbares System ersetzt werden.

Begründung

Das Potenzial für die CO2-Einsparung ist bei den Heizungen sehr hoch. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden, ausgereift und werden laufend noch effizienter. Betrachtet man die Lebenszykluskosten, so ist die erneuerbare Wärmeerzeugung auch wirtschaftlich attraktiver als eine fossile Heizung. Umfragen bei Hauseigentümern – beispielsweise im Kanton Zürich – zeigen, dass aktuell immer noch häufig eine bestehende Ölheizung durch eine neue Ölheizung installiert wird und sich nur knapp die Hälfte der Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl befasst. Daten aus dem Förderprogramm zeigen, dass in letzter Zeit jährlich rund 50 Ölheizungen durch ein erneuerbares System ersetzt wurden. Es zeigt sich also deutlich, dass nur durch die Förderung die Zielwerte bis 2030 nicht erreicht werden können und weitere Massnahmen notwendig sind.

Output

Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.

Wirkung
Gross
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
DG-2c

Nutzung der Geothermie

Massnahme läuft

Der Kanton untersucht das vorhandene Potenzial und die Wirtschaftlichkeit für Geothermie in Uri.

Begründung

Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie und den fossilen Energien ist ein effizienter Umgang mit Elektrizität notwendig. Mit der Geothermie könnten – je nach Tiefe der Bohrung -Temperaturen erreicht werden, welche die Nutzung der Erdwärme für Raumheizungen und Brauchwasser ohne Wärmepumpen ermöglichen würden oder die gar zur Stromproduktion genutzt werden könnten. In Uri existieren aktuell bereits diverse Erdwärme- und Grundwassernutzungen zur Wärme- und Kältegewinnung. Das Wärmenutzungskonzept von 2017 dient Behörden, Planer/innen und Bauherrinnen und Bauherren als Planungs- und Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Energieversorgungsmöglichkeiten aus dem Untergrund. Im Gegensatz zur untiefen Geothermie gibt es im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie bis jetzt noch keine Nutzungskonzepte. Es fehlt auch eine Potenzialabschätzung.

Output

Es wird eine Potenzialstudie zur Geothermie im Kanton Uri erstellt

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
50'000 - 100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
DG-2d

Meldepflicht beim Ersatz der Wärmeerzeugung oder Warmwasseraufbereitung

Massnahme läuft

Jeder Heizungsersatz ist der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde ist danach verpflichtet, den Ersatz innert nützlicher Frist im GWR nachzutragen.

Begründung

Da nicht jeder Heizungsersatz gemeldet wird, hat der Kanton keinen verlässlichen Überblick über die aktuell eingesetzten Energieträger zur Gewinnung von Raumwärme und Warmwasser im Gebäudebereich. Ziel ist es, dass der Energieträger im GWR möglichst mit installierten Wärmeerzeugern übereinstimmt und die GWRDatenbank somit die Realität abbildet.

Output

Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
DG-2e

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für Anlagenplanung und Gemeinschaftsanlagen

Massnahme läuft

Angebote an erneuerbaren Energien (bspw. Erdwärme, Seewasser, Fernwärme, Sonnenenergie, Biomasse, Abwärmenutzung, etc.) und Energiebedarf werden auf Quartierebene erhoben und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung liefert im Bereich der Energieversorgung und -nutzung die Entscheidungsgrundlagen.

Begründung

Damit bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Systeme zur Wärmeerzeugung berücksichtigt und geplant werden können, sollen entsprechende Grundlagen zuhanden der Bauherrinnen und Bauherren und Planer/innen aufbereitet werden. Gleichzeitig sollen diese Grundlagen auch den Gemeinden für ihre Energieplanung dienen.

Output

Plan mit räumlicher Verfügbarkeit an erneuerbaren Energieträgern sowie dem Energiebedarf des Gebäudeparks. Dieser kann bei raumplanerischen Überarbeitungen berücksichtigt werden.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel DG-3

Beratung und Förderung.

DG-3a

Öffentlichkeitsarbeit sowie individuelle Information und Beratung beim Heizungsersatz

Massnahme läuft

Das Amt für Energie führt Energieerstberatungen und Veranstaltungen zum Thema fossiler Heizungsersatz und zum entsprechenden Förderpfad im Förderprogramm Energie Uri durch. Erweiterte Beratungen werden durch die Branche durchgeführt.

Begründung

Um die klimapolitischen Ziele des Bundes und des Kantons Uri zu erreichen, ist es notwendig, dass bis 2050 keine fossilen Heizungen mehr in Gebäuden in Betrieb sind. Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Heizung von 20 Jahren aus, bedeutet dies, dass nach 2030 keine fossilen Heizungen installiert werden dürfen. Da aktuell in Uri noch rund 3000 Ölheizungen im Einsatz sind heisst dies konkret, dass jährlich bis 2050 rund 100 fossile Heizungen ersetzt werden müssen. Nebst gesetzlichen Vorgaben und Förderinstrumenten ist es von grosser Relevanz, die Bevölkerung beim Ersatz der fossilen Heizung zu beraten. Dank einer fundierten und umfassenden Beratung kann der Heizkesselersatz frühzeitig geplant und in Angriff genommen werden.

Output

Konzept für die Energieberatungsleistungen im Kanton Uri im Zusammenhang mit dem Ersatz fossiler Heizungen.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
10'000 - 50'000
Massnahme läuft
DG-3b

Förderung des Ersatzes von fossilen Heizungen durch Heizungen mit erneuerbarer Energie

Massnahme läuft

Der Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme wird finanziell unterstützt.

Begründung

Der Ersatz von bestehenden Ölheizungen durch eine fossile Heizung soll gemäss Massnahme DG-2b per Gesetz nicht mehr erlaubt sein. Ist diese defekt, muss eine Heizung mit einem erneuerbaren Energieträger eingesetzt werden. Die technische Lebensdauer von Ölfeuerungen beträgt in der Regel rund 20 bis 25 Jahre. Die Wirkung des Ersatzverbots per Gesetz ist demnach abhängig davon, wie alt der Bestand der Ölheizungen im Kanton Uri ist. Um den Umstieg von einer Ölheizung auf ein erneuerbares System zu beschleunigen, soll dieser nach wie vor finanziell unterstützt werden.

Output

Förderprogramm Energie Uri, welches den Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme finanziell unterstützt. Die Ausgestaltung des Förderprogramms soll so erfolgen, dass insbesondere an Standorten mit schwierigen Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energieträger ein grosser Anreiz gesetzt wird. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
>100'000
Massnahme läuft
DG-3c

Permanentes Nachführen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Massnahme läuft

Stetige Aktualisierung der energierelevanten Einträge im GWR und Sensibilisierung von Gemeinden und weiteren Akteuren zur Wichtigkeit des GWR.

Begründung

Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält gemäss Beschreibung mindestens alle Gebäude in der Schweiz mit Wohnnutzung und deren Wohnungen. Ergänzend werden laufend Gebäude mit anderen Nutzungen ins GWR übertragen. Geführt werden nebst Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren auch energetisch wichtige Angaben wie Heizungsart, Energieträger für Heizen und Warmwasser oder das Bau- resp. Renovationsjahr. Diese Angaben werden in letzter Zeit vermehrt für energetische Auswertungen und Reportings genutzt. Die Bedeutung dieses Registers wird also zukünftig entsprechend zunehmen, weshalb eine korrekte und vollständige Nachführung von grosser Relevanz ist. Mit dem neuen GWR – Merkmalskatalog 4.1 können nun auch wichtige zusätzliche energiespezifische Merkmale wie beispielsweise energetische Sanierung, Sanierung des Heizsystems, Solaranlagen etc. erfasst werden.

Output

Abgleich der Daten verschiedener Datenquellen zur Verbesserung der Datenqualität des GWR. So können beispielsweise Daten der Feuerungskontrolle (FEKODatenbank) der Förderung, der Grundwasserkonzessionen etc. mit dem GWR abgeglichen und fehlerhafte Einträge ergänzt werden. Zeitgleich wird mittels stetiger Sensibilisierung der zuständigen Personen, welche das GWR bewirtschaften, darauf hingewirkt, diese Daten aktuell zu halten.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft

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