Auf einen Blick

80 % der Heizungen am Gebäudebestand der Verwaltung sind mit erneuerbarer Energie betrieben.
2035 wird der Kanton Uri nur noch emissionsfreie PWs einsetzen; ab 2040 nur noch emissionsfreie Last- und Lieferwagen.
14 Ämter sind aktiv an der Umsetzung der Klimaschutzkonzepts beteiligt.
Rund 850 Mitarbeitende beschäftigt die kantonale Verwaltung Uri insgesamt.
Die öffentliche Hand verursacht in verschiedenen Bereichen Treibhausgasemissionen. Mit «öffentlicher Hand» sind alle öffentlichen Gebietskörperschaften wie Kanton, Gemeinden oder Korporationen gemeint. Sämtliche Emissionen sind bereits in den einzelnen Sektoren enthalten. Damit der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen kann, werden hier trotzdem seine direkten und indirekten Emissionen aufgezeigt.

Emissionen des Kantons Uri

Die Treibhausgasemissionen der öffentlichen Hand entstehen insbesondere durch:

  • den Gebäude- und Fuhrpark
  • den Pendel- und Dienstverkehr der Mitarbeitenden
  • Geräte und Büromaterial
  • kantonale Bauvorhaben

 

Handlungsspielraum

Der Kanton Uri hat an mehreren Punkten Hebel, die er nutzen und in diesen eine Vorreiterrolle übernehmen kann:

  • Gebäudebereich: Bei eigenen Immobilien den Energieverbrauch senken. Im Vordergrund steht die fossilfreie Beheizung aller kantonseigenen Gebäude durch konsequente Sanierung bzw. Erweiterung nach Minergie-Modernisierungsstandard.
  • Gebäudebereich: Geeignete Baumaterialien wählen oder Fotovoltaik-Anlagen auf kantonalen Gebäuden installieren lassen.
  • Mobilität: Umstellung des Fuhrparks auf emissionsfreie Fahrzeuge und Animieren der Mitarbeitenden, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Velo zur Arbeit zu kommen.
  • Beschaffung: Als grosse Auftraggeberin im Baubereich setzt der Kanton wann immer möglich treibhasugasarme Baumaterialien ein und passt die kantonalen Beschaffungsrichtlinien an.
  • Bildung: Vorgaben oder Empfehlungen formulieren sowie darauf hinwirken, dass Klima- und Umweltthemen in Bildungsangeboten vermehrt aufgegriffen werden.
  • Finanzen und Personal: Förderung alternativer Arbeitsmodelle wie Home-office und Sensibilisierung mittels interner Weiterbildungen und periodischer Umfragen zu klimawirksamen Verbesserungsideen.

Ziele Kanton Uri

Vorbildfunktion wahrnehmen, eigene Emissionen eliminieren

  • Der Kanton Uri verursacht, wenn immer möglich, bis 2030 netto keine eigenen Treibhausgasemissionen mehr.
  • Die öffentliche Hand fordert und fördert klimaneutrales Handeln von Mitarbeitenden, Auftragnehmenden und der Bevölkerung.

Teilziele bis 2030

  • V-1: Klimaschutz in allen Planungs- und Förderinstrumenten des Kantons
  • V-2: Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien
  • V-3: Treibhausgasfreie kantonale Fahrzeugflotte
  • V-4: Emissionsreduzierte Mobilität von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung
  • V-5: Treibhausgasreduzierte Beschaffung des Kantons
  • V-6: Klimaschutz in der Bildung und in Bildungsinstitutionen
  • V-7: Ausrichtung des Finanz- und Personalbereichs auf das Netto-Null-Ziel
  • EV-2: Vorbildfunktion Kanton: Energetisch effiziente Gebäude
  • DG-1: Vorbildfunktion bei kantonalen Bauten

Legende: V = Vorbildfunktion Kanton; EV = Effizienzsteigerung Energieverbrauch; DG = Dekarbonisierung Gebäudebereich

FAQ Vorbildfunktion Kanton

Wie reduziert die Kantonsverwaltung ihre eigenen Emissionen?

Die Gebäude der kantonalen Verwaltung werden schrittweise energetisch saniert und mit PV-Anlagen ausgestattet (Details siehe Gesamtenergiestrategie GEST). Der Kanton stellt auf emissionsfreie Fahrzeuge um, passt die Bauausschreibungen an den Klimaschutz an, richtet Planungsinstrumente darauf aus, fördert Bildung zum Klimaschutz und unterstützt emissionssparende Arbeitsmodelle. Zu den 22 Massnahmen für die Verwaltung

Wie kontrolliert der Kanton, ob die Massnahmen umgesetzt werden?

Die Umsetzung der Massnahmen wird jährlich in einem Workshop mit den zuständigen Personen überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle fünf Jahre wird ein Zwischenbericht erstellt, der den konkreten Stand der Massnahmen dokumentiert.

So erreicht der Kanton Uri seine Ziele

Der Kanton nimmt seine Vorbildfunktion wahr und fordert und fördert klimaneutrales Handeln von Mitarbeitenden, Auftragnehmenden und der Bevölkerung. Um die Teilziele bis 2030 zu erreichen, hat der Kanton 22 Massnahmen definiert.

Massnahmen zu Teilziel V-1

Klimaschutz in allen Planungs- und Förderinstrumenten des Kantons.

V-1a

Konsequente Ausrichtung der Planungs- und Förderinstrumente des Kantons nach den Kriterien des Klimaschutzes

Die bestehenden Instrumente werden auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft und im Sinne des Klimaschutzes angepasst, bzw. es ist aufzuzeigen, wo die Umsetzung bezüglich Klimaschutz verbessert und beschleunigt wird. Bei neuen Planungs- und Förderinstrumenten oder bei deren turnusmässiger Überarbeitung ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Klimaneutralität erreicht wird.

Begründung

Der Kanton verfügt über zahlreiche Planungs- und Förderinstrumente, deren Umsetzung einen wesentlichen Einfluss auf den Klimaschutz haben. Es sind dies u.a. die rGVK, der Verkehrsplan, die Agglomerationsprogramme, der KRP, die Entwicklungsstrategie für die Urner Land- und Alpwirtschaft, Planungsinstrumente des Natur- und Landschaftsschutzes, Förderprogramm Energie, Förderinstrumenten der Wirtschaft, kantonale landwirtschaftliche Förderprogramme (z.B. Schleppschlaucheinsatz) etc. Damit hat der Kanton ein sehr gutes Instrumentarium, um den Klimaschutz voranzutreiben.

Output

Die kantonalen Planungs- und Förderinstrumente verfügen über eine klare Ausrichtung auf die Klimaneutralität.

Wirkung
Gross
(Einmalige) Investitionskosten:
50'000 - 100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
V-1b

Prüfung Klimaverträglichkeit von politischen Entscheidungen

Einführung einer Klimaverträglichkeitsüberprüfung von Regierungsratsanträgen.

Begründung

Jeder Antrag des Regierungsrates wird von der Standeskanzlei rechtlich, von der Finanzdirektion finanziell und vom Amt für Personal personell geprüft. Neu soll von den jeweils zuständigen Direktionen/Ämtern bei Regierungsratsanträgen auch die Klimaverträglichkeit beurteilt werden.

Output

Anwendung einer Checkliste zur Prüfung der Klimaverträglichkeit.

Wirkung
Gross
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
10'000 - 50'000

Massnahmen zu Teilziel V-2

Verwendung von Treibhausgasarmen Baumaterialien.

V-2a

Prüfung des Einsatzes von treibhausgasarmen Baumaterialien bei Bauten des Kantons

Massnahme läuft

Der Kanton Uri prüft die Möglichkeiten, Hoch- und Tiefbauten klimafreundlich zu erstellen und zu unterhalten. Dazu verfolgt er den Stand der Forschung und die neu am Markt erhältlichen Baumaterialien und ist bereit, geeignete Anlagen für Pilotprojekte zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Die indirekten nicht-energetischen Emissionen von Baustoffen sind bedeutsam. Der Kanton als Bauherr nimmt seine Vorbildfunktion wahr und prüft jeweils den Einsatz von treibhausgasarmen Baustoffen.

Output

Anpassung kantonale Beschaffungsrichtlinie.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel V-3

Treibhausgasfreie kantonale Fahrzeugflotte.

V-3a

Umstellung der kantonalen Fahrzeugflotte auf emissionsfreie Fahrzeuge

Massnahme läuft

Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen jeglicher Art schafft der Kanton Fahrzeuge ohne Treibhausgasemissionen an, sofern diese den Bedürfnissen entsprechen und die Anschaffung wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat er nur noch emissionsfreie PWs und ab 2040 nur noch emissionsfreie Last- und Lieferwagen. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen weiterhin möglich sein.

Begründung

Damit der Kanton das Netto-Null-Ziel erreicht, ist die Umstellung der Fahrzeugflotte (inkl. Spezialfahrzeuge aber auch Polizeiboote) auf emissionsfreie Fahrzeuge unausweichlich.

Output

Anpassung Beschaffungsrichtline für Fahrzeuge.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel V-4

Emissionsreduzierte Mobilität von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung.

V-4a

Finanzielle Anreize für die Benutzung des ÖV

Der Kanton übernimmt, ab einem noch festzulegenden Beschäftigungsgrad, die Kosten der Halbtax-Abonnements der Angestellten.

Begründung

Wer mit dem ÖV zur Arbeit pendelt, verursacht weniger Emissionen als bei der Verwendung eines fossil betriebenen Autos. Mittels finanzieller Unterstützung sollen Mitarbeitende des Kantons dazu bewegt werden, vermehrt auf den ÖV umzusteigen.

Output

Anpassung Personalreglement.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
>100'000
V-4b

Förderung Veloverkehr

Massnahme läuft

An allen Standorten mit Mitarbeitenden des Kantons gibt es überdachte Veloparkplätze sowie Duschmöglichkeiten

Begründung

Wer mit dem Velo zur Arbeit oder zwischen Verwaltungsstandorten pendelt, verursacht keine Treibhausgasemissionen. Der Kanton soll das Pendeln mit dem Velo unterstützen. Überdachte Veloparkplätze und das Bereitstellen von Duschen sollen Mitarbeitende in der Entscheidung unterstützen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.

Output

Überdachte Veloparkplätze und Erstellung Duschmöglichkeiten

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
>100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft
V-4c

Motivierungsaktionen für CO2-arme Bewältigung der Arbeitswege

Massnahme läuft

Der Kanton bewirbt zusammen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Motivierungsaktionen für CO2-arme Mobilität.

Begründung

Aktionen wie z.B. «Bike to Work» können bei Mitarbeitenden die Motivation steigern, selber mit CO2-armer Mobilität zur Arbeit zu erscheinen. Wird der Arbeitsweg durch das Velo zurückgelegt, können Emissionen eingespart werden.

Output

Jährliche Werbekampagne von Kanton und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel V-5

Treibhausgasreduzierte Beschaffung des Kantons.

V-5a

Anpassung Beschaffungsrichtlinie für bewegliche Güter

Überarbeitung der Richtlinien unter Berücksichtigung des zu erreichenden Klimaziels von Netto-Null Emissionen bis 2050. In die Beschaffungsrichtlinie sind die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen.

Begründung

Der Kanton ist ein Grosskonsument von Verbrauchsmaterial, IT-Hardware und Büroausstattung. Die Beschaffungsrichtlinie soll auf das Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 ausgerichtet sein. Dazu gehört auch, dass jeweils geprüft wird, ob Geräte oder Gegenstände mit vertretbarem Aufwand repariert werden können, bevor sie ersetzt werden.

Output

Die Richtlinie für die Beschaffung beweglicher Güter berücksichtigt Klimaaspekte.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
V-5b

Netto emissionsfreie Maschinen und Geräte

Massnahme läuft

Bei der Neubeschaffung von Maschinen und Geräten jeglicher Art bevorzugt der Kanton Produkte ohne Treibhausgasemissionen, sofern die Anschaffung dieser Produkte den Bedürfnissen entspricht und wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat der Kanton nur noch emissionsfreie Maschinen und Geräte.

Begründung

Der Kanton verfügt über zahlreiche Maschinen (z.B. Baumaschinen, Rasenmäher usw.). Die Beschaffung dieser Maschinen soll auf das Reduktionsziel bis 2030 ausgerichtet sein.

Output

Richtlinie für die Beschaffung von emissionsfreien Maschinen und Geräte.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
V-5c

Netto-Null als Vergabekriterium bei Dienstleistungsaufträgen

Rechenschaftspflicht anhand von Zertifikate über die Klimaverträglichkeit der Leistungserbringung.

Begründung

Der Kanton vergibt jährlich verschiedene öffentliche Aufträge im Submissionsverfahren (Dienstleistungen). Die Klimaverträglichkeit der Auftragserfüllung soll als Zuschlagskriterium für Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Hand aufgenommen werden.

Output

Überarbeitete Richtlinie über die Zuschlagskriterien bei der Beschaffung von Dienstleistungen.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
V-5d

Beschaffung von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit klimafreundlichen Kältemitteln

Massnahme läuft

Der Kanton beschafft Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit umweltfreundlichen Kältemitteln.

Begründung

Sogenannte F-Gase kommen insbesondere in Kältemitteln sowie in Schäumungsmitteln zur Wärmedämmung vor. Sie bauen die Ozonschicht ab und sind stark klimaerwärmend. Der Kanton soll nur Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit klimafreundlichen Kältemitteln beschaffen.

Output

Angepasste Beschaffungsrichtlinie.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel V-6

Klimaschutz in der Bildung und in Bildungsinstitutionen.

V-6a

Projekttage an den Volksschulen

An den Volksschulen im Kanton Uri gibt es regelmässig Projekttage zum Thema Klima in allen Klassen. Dabei wird stufengerecht das Thema Klimaschutz (aber auch Klimawandel und Anpassung an ebendiesen) behandelt.

Begründung

Im Kanton Uri sind die Gemeinden Trägerinnen der Volksschule. Der Erziehungsrat erlässt die Lehrpläne (siehe Schulgesetz, 10.1111, Art. 29,1, aktuell: Lehrplan21). Das neue Bildungsgesetz liefert in Artikel 2 Absatz 4 die Grundlage: «Die Bildungsstätten achten dabei ihre [Schülerinnen und Schüler] geschlechtliche und kulturelle Identität und geben ihnen Werte weiter, die sie zu einem verantwortlichen Verhalten gegenüber den Menschen und der Umwelt befähigen.» Der Kanton kann mit verbindlichen Vorgaben den Umweltschutz stärker einfordern. Dabei soll auch der Klimaschutz auf jeder Stufe einbezogen werden und stufengerecht vermittelt werden.

Output

Angepasste Legislaturziele, Jahresziele sowie Weisungen des Erziehungsrats; Beispielprogramme; Unterrichtsmaterialien.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
50'000 - 100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
V-6b

Verankerung des Klimaschutzes als Bildungsziel an der Mittelschule

Analyse der bestehenden Angebote zu Klimaschutz und Umweltthemen.

Begründung

An der kantonalen Mittelschule werden 370 Schülerinnen und Schüler im Langzeitgymnasium unterrichtet. Im Lehrplan (Natur und Technik, Biologie, Chemie und Geografie) sind Themen wie Umwelt und Nachhaltigkeit bereits gesetzt. Im Hinblick auf das eidgenössische Projekt matu23 zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität werden diese Themen gestärkt, und ein fächerübergreifender Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit gesetzt.

Output

Analysebericht mit Massnahmen zur Integration in die überarbeiteten Lehrpläne im Rahmen des eidgenössischen Projekts matu23.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
V-6c

Analyse Klimathemen am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri

Massnahme läuft

Analyse des bestehenden Angebotes zu Klimathemen am bwz Uri. Die Thematik wird in das bevorstehende Visionsprojekt (ab 2023) aufgenommen.

Begründung

Am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz) werden mehr als 750 Lernende aus gewerblich-industriellen Branchen, Wirtschaft und Verkauf, Landwirtschaft sowie Pflege- und Dienstleistungsberufen unterrichtet. Insbesondere für Lernende in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Wirtschaft wird der Klimaschutz im zukünftigen Alltag eine grosse Rolle spielen. Eine Analyse des Bildungsangebotes soll aufzeigen, wo Klimaschutz in der Ausbildung aufgewertet werden soll.

Output

Analysebericht mit allfälligen Massnahmen.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
<50'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel V-7

Ausrichtung des Finanz- und Personalbereichs auf das Netto-Null-Ziel.

V-7a

Weiterbildung zum Klimaschutz

Massnahme läuft

Alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten eine Weiterbildung zum Klimaschutz

Begründung

Das Amt für Personal ist zuständig für verwaltungsinterne Aus- und Weiterbildungen.

Output

Alle zwei Jahre findet eine Weiterbildung zum Klimaschutz für alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung statt.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
Massnahme läuft
V-7b

Empfehlung Online-Besprechung

Vor allem bei Sitzungen mit ausserkantonaler Beteiligung wird eine Online-Besprechung bevorzugt. Die Form der Besprechung (physisch/online) wird bewusst mit der Einladung festgelegt.

Begründung

Online-Sitzungen helfen Treibhausgasemissionen einzusparen, da insbesondere der Weg zum Sitzungsort wegfällt.

Output

Weisung Amt für Personal.

Wirkung
Moderat
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
V-7c

Einbezug Mitarbeitende

Periodische Umfrage (z.B. alle zwei Jahre) unter allen Verwaltungsangestellten betreffend zusätzlicher Ideen oder Massnahmen für mehr Klimaschutz in der Verwaltung.

Begründung

Das Wissen hinsichtlich Klimaschutz dürfte unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung unterschiedlich sein. Auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einen grösseren Beitrag zum Klimaschutzziel zu leisten, unterscheiden sich. Mittels einer Umfrage soll ermittelt werden, welche Massnahmen zusätzlich gewünscht sind. Die Massnahmen sollen von den Mitarbeitenden getragen werden. Dies kann erreicht werden, indem ihre eigenen Ideen erfragt und umgesetzt werden.

Output

Periodische Online-Umfrage.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000
V-7d

Klimatreffen für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung

Jährlich stattfindendes (freiwilliges) Klimatreffen für interessierte Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung inkl. Vortrag einer Fachperson.

Begründung

An Klimatreffen können sich Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung austauschen, wie sie im Alltag Klimaschutz leben und wo und wie sie Emissionen einsparen. Der Austausch untereinander soll zu vermehrtem Klimaschutz führen. Mit zusätzlichen Expertenvorträgen vom Amt für Umwelt oder externen Personen soll mehr Wissen vermittelt werden.

Output

Klimatreffen inkl. Vortrag einer Fachperson zu ausgewähltem Thema.

Wirkung
Indirekt
(Einmalige) Investitionskosten:
Keine Investitionskosten
Laufende (jährliche) Kosten:
<10'000

Massnahmen zu Teilziel EV-2

Vorbildfunktion Kanton: Energetisch effiziente Gebäude.

EV-2a

Bei Sanierungen und Erweiterungen von Kantonsbauten: Fernziel Zertifizierung nach Minergie-Modernisierung

Massnahme läuft

Für Gesamterneuerungen an Gebäuden im Eigentum des Kantons wird die Zertifizierung im Minergie-Standard angestrebt. Bei der Sanierung eines Gebäudes in Etappen wird ein Energiekonzept erstellt, womit gewährleistet wird, dass sinnvolle Einzelmassnahmen realisiert werden mit dem Fernziel einer Gesamtsanierung nach dem Standard Minergie. Dazu gehören insbesondere:
– eine gute Dämmung bei Sanierungen der Gebäudehülle
– Vorausschauende Planung und entsprechende Massnahmen bezüglich einer Lüftungsanlage (Steigzonen, Platzreserven für Anlage und Verteilung)

Begründung

Sanierungen von Kantonsbauten orientieren sich am Standard der Minergie-Modernisierung. Werden nur Teile eines Gebäudes saniert, soll diese Teilsanierung so ausgerichtet werden, dass das Gebäude nach Abschluss aller Sanierungsetappen gemäss dem Standard Minergie-Modernisierung zertifiziert werden kann.

Output

Vorgaben für die Immobilienbewirtschaftung des Kantons. Sanierungen bestehender kantonaler Bauten werden nach dem Minergie-Standard vorgenommen.

Wirkung
Mittel
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
EV-2b

Neubauten des Kantons im Standard Minergie-P

Massnahme läuft

Die kantonalen Neubauten werden im Standard Minergie-P erstellt und zertifiziert.

Begründung

Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich, im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.

Output

Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024. Anschliessend Überprüfung der Immobilienstrategie des Kantons mit den angepassten Vorgaben.

Wirkung
Gross
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft
EV-2c

Betriebsoptimierung in kantonalen Bauten

Massnahme läuft

Professionelle Betriebsoptimierung mit Einbezug des Betriebspersonals.

Begründung

Im Betrieb von kantonalen Bauten aller Art steckt ein erhebliches Energieeinsparpotenzial, ohne dass eine Einbusse bezüglich Funktionalität oder Nutzerkomfort erfolgt. Durch Umnutzungen, veränderte Nutzerbedürfnisse oder auch durch bauliche Sanierungen werden die Bedürfnisse und Anforderungen an die haustechnischen Anlagen gegenüber der Planung oder vorhergehender Nutzung verändert. Somit werden die Anlagen teilweise ohne Nutzen betrieben. Dieses Einsparpotenzial soll ausgenutzt werden.

Output

Für die kantonalen Bauten gibt es eine Beurteilung bezüglich der Betriebsoptimierung.

Wirkung
Mittel
(Einmalige) Investitionskosten:
50'000 - 100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
10'000 - 50'000
Massnahme läuft

Massnahmen zu Teilziel DG-1

Vorbildfunktion bei kantonalen Bauten.

DG-1a

Fossilfreie Wärmeversorgung kantonseigener Bauten bis 2030

Massnahme läuft

Die Wärmeversorgung für Bauten im Eigentum des Kantons wird bis im Jahr 2030 zu 100 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert.

Begründung

In einem kleinen Teil der kantonalen Gebäude erfolgt – trotz grosser Bemühungen in der Vergangenheit – die Wärmeerzeugung noch fossil. Dies soll mit der Massnahme geändert werden.

Output

Regierungsratsbeschluss oder Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes mit der Absicht, die kantonalen Bauten bis spätestens im Jahr 2030 ohne fossile Brennstoffe zu betreiben. Dieser Beschluss bedingt eventuell eine Anpassung oder Aktualisierung der bestehenden Immobilienstrategie Uri.

Wirkung
Gross
(Einmalige) Investitionskosten:
>100'000
Laufende (jährliche) Kosten:
Keine laufenden Kosten
Massnahme läuft

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