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Amt für Umwelt
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Klimaschutzkonzept Kanton Uri
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Die Treibhausgasemissionen der öffentlichen Hand entstehen insbesondere durch:
Der Kanton Uri hat an mehreren Punkten Hebel, die er nutzen und in diesen eine Vorreiterrolle übernehmen kann:
Vorbildfunktion wahrnehmen, eigene Emissionen eliminieren
Legende: V = Vorbildfunktion Kanton; EV = Effizienzsteigerung Energieverbrauch; DG = Dekarbonisierung Gebäudebereich
Die Gebäude der kantonalen Verwaltung werden schrittweise energetisch saniert und mit PV-Anlagen ausgestattet (Details siehe Gesamtenergiestrategie GEST). Der Kanton stellt auf emissionsfreie Fahrzeuge um, passt die Bauausschreibungen an den Klimaschutz an, richtet Planungsinstrumente darauf aus, fördert Bildung zum Klimaschutz und unterstützt emissionssparende Arbeitsmodelle. Zu den 22 Massnahmen für die Verwaltung
Die Umsetzung der Massnahmen wird jährlich in einem Workshop mit den zuständigen Personen überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle fünf Jahre wird ein Zwischenbericht erstellt, der den konkreten Stand der Massnahmen dokumentiert.
Der Kanton nimmt seine Vorbildfunktion wahr und fordert und fördert klimaneutrales Handeln von Mitarbeitenden, Auftragnehmenden und der Bevölkerung. Um die Teilziele bis 2030 zu erreichen, hat der Kanton 22 Massnahmen definiert.
Klimaschutz in allen Planungs- und Förderinstrumenten des Kantons.
Die bestehenden Instrumente werden auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft und im Sinne des Klimaschutzes angepasst, bzw. es ist aufzuzeigen, wo die Umsetzung bezüglich Klimaschutz verbessert und beschleunigt wird. Bei neuen Planungs- und Förderinstrumenten oder bei deren turnusmässiger Überarbeitung ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Klimaneutralität erreicht wird.
Der Kanton verfügt über zahlreiche Planungs- und Förderinstrumente, deren Umsetzung einen wesentlichen Einfluss auf den Klimaschutz haben. Es sind dies u.a. die rGVK, der Verkehrsplan, die Agglomerationsprogramme, der KRP, die Entwicklungsstrategie für die Urner Land- und Alpwirtschaft, Planungsinstrumente des Natur- und Landschaftsschutzes, Förderprogramm Energie, Förderinstrumenten der Wirtschaft, kantonale landwirtschaftliche Förderprogramme (z.B. Schleppschlaucheinsatz) etc. Damit hat der Kanton ein sehr gutes Instrumentarium, um den Klimaschutz voranzutreiben.
Die kantonalen Planungs- und Förderinstrumente verfügen über eine klare Ausrichtung auf die Klimaneutralität.
Einführung einer Klimaverträglichkeitsüberprüfung von Regierungsratsanträgen.
Jeder Antrag des Regierungsrates wird von der Standeskanzlei rechtlich, von der Finanzdirektion finanziell und vom Amt für Personal personell geprüft. Neu soll von den jeweils zuständigen Direktionen/Ämtern bei Regierungsratsanträgen auch die Klimaverträglichkeit beurteilt werden.
Anwendung einer Checkliste zur Prüfung der Klimaverträglichkeit.
Verwendung von Treibhausgasarmen Baumaterialien.
Der Kanton Uri prüft die Möglichkeiten, Hoch- und Tiefbauten klimafreundlich zu erstellen und zu unterhalten. Dazu verfolgt er den Stand der Forschung und die neu am Markt erhältlichen Baumaterialien und ist bereit, geeignete Anlagen für Pilotprojekte zur Verfügung zu stellen.
Die indirekten nicht-energetischen Emissionen von Baustoffen sind bedeutsam. Der Kanton als Bauherr nimmt seine Vorbildfunktion wahr und prüft jeweils den Einsatz von treibhausgasarmen Baustoffen.
Anpassung kantonale Beschaffungsrichtlinie.
Treibhausgasfreie kantonale Fahrzeugflotte.
Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen jeglicher Art schafft der Kanton Fahrzeuge ohne Treibhausgasemissionen an, sofern diese den Bedürfnissen entsprechen und die Anschaffung wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat er nur noch emissionsfreie PWs und ab 2040 nur noch emissionsfreie Last- und Lieferwagen. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen weiterhin möglich sein.
Damit der Kanton das Netto-Null-Ziel erreicht, ist die Umstellung der Fahrzeugflotte (inkl. Spezialfahrzeuge aber auch Polizeiboote) auf emissionsfreie Fahrzeuge unausweichlich.
Anpassung Beschaffungsrichtline für Fahrzeuge.
Emissionsreduzierte Mobilität von Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung.
Der Kanton übernimmt, ab einem noch festzulegenden Beschäftigungsgrad, die Kosten der Halbtax-Abonnements der Angestellten.
Wer mit dem ÖV zur Arbeit pendelt, verursacht weniger Emissionen als bei der Verwendung eines fossil betriebenen Autos. Mittels finanzieller Unterstützung sollen Mitarbeitende des Kantons dazu bewegt werden, vermehrt auf den ÖV umzusteigen.
Anpassung Personalreglement.
An allen Standorten mit Mitarbeitenden des Kantons gibt es überdachte Veloparkplätze sowie Duschmöglichkeiten
Wer mit dem Velo zur Arbeit oder zwischen Verwaltungsstandorten pendelt, verursacht keine Treibhausgasemissionen. Der Kanton soll das Pendeln mit dem Velo unterstützen. Überdachte Veloparkplätze und das Bereitstellen von Duschen sollen Mitarbeitende in der Entscheidung unterstützen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.
Überdachte Veloparkplätze und Erstellung Duschmöglichkeiten
Der Kanton bewirbt zusammen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Motivierungsaktionen für CO2-arme Mobilität.
Aktionen wie z.B. «Bike to Work» können bei Mitarbeitenden die Motivation steigern, selber mit CO2-armer Mobilität zur Arbeit zu erscheinen. Wird der Arbeitsweg durch das Velo zurückgelegt, können Emissionen eingespart werden.
Jährliche Werbekampagne von Kanton und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Treibhausgasreduzierte Beschaffung des Kantons.
Überarbeitung der Richtlinien unter Berücksichtigung des zu erreichenden Klimaziels von Netto-Null Emissionen bis 2050. In die Beschaffungsrichtlinie sind die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft aufzunehmen.
Der Kanton ist ein Grosskonsument von Verbrauchsmaterial, IT-Hardware und Büroausstattung. Die Beschaffungsrichtlinie soll auf das Klimaziel von Netto-Null Emissionen bis 2050 ausgerichtet sein. Dazu gehört auch, dass jeweils geprüft wird, ob Geräte oder Gegenstände mit vertretbarem Aufwand repariert werden können, bevor sie ersetzt werden.
Die Richtlinie für die Beschaffung beweglicher Güter berücksichtigt Klimaaspekte.
Bei der Neubeschaffung von Maschinen und Geräten jeglicher Art bevorzugt der Kanton Produkte ohne Treibhausgasemissionen, sofern die Anschaffung dieser Produkte den Bedürfnissen entspricht und wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat der Kanton nur noch emissionsfreie Maschinen und Geräte.
Der Kanton verfügt über zahlreiche Maschinen (z.B. Baumaschinen, Rasenmäher usw.). Die Beschaffung dieser Maschinen soll auf das Reduktionsziel bis 2030 ausgerichtet sein.
Richtlinie für die Beschaffung von emissionsfreien Maschinen und Geräte.
Rechenschaftspflicht anhand von Zertifikate über die Klimaverträglichkeit der Leistungserbringung.
Der Kanton vergibt jährlich verschiedene öffentliche Aufträge im Submissionsverfahren (Dienstleistungen). Die Klimaverträglichkeit der Auftragserfüllung soll als Zuschlagskriterium für Dienstleistungsaufträge der öffentlichen Hand aufgenommen werden.
Überarbeitete Richtlinie über die Zuschlagskriterien bei der Beschaffung von Dienstleistungen.
Der Kanton beschafft Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit umweltfreundlichen Kältemitteln.
Sogenannte F-Gase kommen insbesondere in Kältemitteln sowie in Schäumungsmitteln zur Wärmedämmung vor. Sie bauen die Ozonschicht ab und sind stark klimaerwärmend. Der Kanton soll nur Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit klimafreundlichen Kältemitteln beschaffen.
Angepasste Beschaffungsrichtlinie.
Klimaschutz in der Bildung und in Bildungsinstitutionen.
An den Volksschulen im Kanton Uri gibt es regelmässig Projekttage zum Thema Klima in allen Klassen. Dabei wird stufengerecht das Thema Klimaschutz (aber auch Klimawandel und Anpassung an ebendiesen) behandelt.
Im Kanton Uri sind die Gemeinden Trägerinnen der Volksschule. Der Erziehungsrat erlässt die Lehrpläne (siehe Schulgesetz, 10.1111, Art. 29,1, aktuell: Lehrplan21). Das neue Bildungsgesetz liefert in Artikel 2 Absatz 4 die Grundlage: «Die Bildungsstätten achten dabei ihre [Schülerinnen und Schüler] geschlechtliche und kulturelle Identität und geben ihnen Werte weiter, die sie zu einem verantwortlichen Verhalten gegenüber den Menschen und der Umwelt befähigen.» Der Kanton kann mit verbindlichen Vorgaben den Umweltschutz stärker einfordern. Dabei soll auch der Klimaschutz auf jeder Stufe einbezogen werden und stufengerecht vermittelt werden.
Angepasste Legislaturziele, Jahresziele sowie Weisungen des Erziehungsrats; Beispielprogramme; Unterrichtsmaterialien.
Analyse der bestehenden Angebote zu Klimaschutz und Umweltthemen.
An der kantonalen Mittelschule werden 370 Schülerinnen und Schüler im Langzeitgymnasium unterrichtet. Im Lehrplan (Natur und Technik, Biologie, Chemie und Geografie) sind Themen wie Umwelt und Nachhaltigkeit bereits gesetzt. Im Hinblick auf das eidgenössische Projekt matu23 zur Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität werden diese Themen gestärkt, und ein fächerübergreifender Fokus auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit gesetzt.
Analysebericht mit Massnahmen zur Integration in die überarbeiteten Lehrpläne im Rahmen des eidgenössischen Projekts matu23.
Analyse des bestehenden Angebotes zu Klimathemen am bwz Uri. Die Thematik wird in das bevorstehende Visionsprojekt (ab 2023) aufgenommen.
Am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz) werden mehr als 750 Lernende aus gewerblich-industriellen Branchen, Wirtschaft und Verkauf, Landwirtschaft sowie Pflege- und Dienstleistungsberufen unterrichtet. Insbesondere für Lernende in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Wirtschaft wird der Klimaschutz im zukünftigen Alltag eine grosse Rolle spielen. Eine Analyse des Bildungsangebotes soll aufzeigen, wo Klimaschutz in der Ausbildung aufgewertet werden soll.
Analysebericht mit allfälligen Massnahmen.
Ausrichtung des Finanz- und Personalbereichs auf das Netto-Null-Ziel.
Alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten eine Weiterbildung zum Klimaschutz
Das Amt für Personal ist zuständig für verwaltungsinterne Aus- und Weiterbildungen.
Alle zwei Jahre findet eine Weiterbildung zum Klimaschutz für alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung statt.
Vor allem bei Sitzungen mit ausserkantonaler Beteiligung wird eine Online-Besprechung bevorzugt. Die Form der Besprechung (physisch/online) wird bewusst mit der Einladung festgelegt.
Online-Sitzungen helfen Treibhausgasemissionen einzusparen, da insbesondere der Weg zum Sitzungsort wegfällt.
Weisung Amt für Personal.
Periodische Umfrage (z.B. alle zwei Jahre) unter allen Verwaltungsangestellten betreffend zusätzlicher Ideen oder Massnahmen für mehr Klimaschutz in der Verwaltung.
Das Wissen hinsichtlich Klimaschutz dürfte unter den Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung unterschiedlich sein. Auch die Bedürfnisse der Mitarbeitenden einen grösseren Beitrag zum Klimaschutzziel zu leisten, unterscheiden sich. Mittels einer Umfrage soll ermittelt werden, welche Massnahmen zusätzlich gewünscht sind. Die Massnahmen sollen von den Mitarbeitenden getragen werden. Dies kann erreicht werden, indem ihre eigenen Ideen erfragt und umgesetzt werden.
Periodische Online-Umfrage.
Jährlich stattfindendes (freiwilliges) Klimatreffen für interessierte Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung inkl. Vortrag einer Fachperson.
An Klimatreffen können sich Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung austauschen, wie sie im Alltag Klimaschutz leben und wo und wie sie Emissionen einsparen. Der Austausch untereinander soll zu vermehrtem Klimaschutz führen. Mit zusätzlichen Expertenvorträgen vom Amt für Umwelt oder externen Personen soll mehr Wissen vermittelt werden.
Klimatreffen inkl. Vortrag einer Fachperson zu ausgewähltem Thema.
Vorbildfunktion Kanton: Energetisch effiziente Gebäude.
Für Gesamterneuerungen an Gebäuden im Eigentum des Kantons wird die Zertifizierung im Minergie-Standard angestrebt. Bei der Sanierung eines Gebäudes in Etappen wird ein Energiekonzept erstellt, womit gewährleistet wird, dass sinnvolle Einzelmassnahmen realisiert werden mit dem Fernziel einer Gesamtsanierung nach dem Standard Minergie. Dazu gehören insbesondere:
– eine gute Dämmung bei Sanierungen der Gebäudehülle
– Vorausschauende Planung und entsprechende Massnahmen bezüglich einer Lüftungsanlage (Steigzonen, Platzreserven für Anlage und Verteilung)
Sanierungen von Kantonsbauten orientieren sich am Standard der Minergie-Modernisierung. Werden nur Teile eines Gebäudes saniert, soll diese Teilsanierung so ausgerichtet werden, dass das Gebäude nach Abschluss aller Sanierungsetappen gemäss dem Standard Minergie-Modernisierung zertifiziert werden kann.
Vorgaben für die Immobilienbewirtschaftung des Kantons. Sanierungen bestehender kantonaler Bauten werden nach dem Minergie-Standard vorgenommen.
Die kantonalen Neubauten werden im Standard Minergie-P erstellt und zertifiziert.
Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich, im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024. Anschliessend Überprüfung der Immobilienstrategie des Kantons mit den angepassten Vorgaben.
Professionelle Betriebsoptimierung mit Einbezug des Betriebspersonals.
Im Betrieb von kantonalen Bauten aller Art steckt ein erhebliches Energieeinsparpotenzial, ohne dass eine Einbusse bezüglich Funktionalität oder Nutzerkomfort erfolgt. Durch Umnutzungen, veränderte Nutzerbedürfnisse oder auch durch bauliche Sanierungen werden die Bedürfnisse und Anforderungen an die haustechnischen Anlagen gegenüber der Planung oder vorhergehender Nutzung verändert. Somit werden die Anlagen teilweise ohne Nutzen betrieben. Dieses Einsparpotenzial soll ausgenutzt werden.
Für die kantonalen Bauten gibt es eine Beurteilung bezüglich der Betriebsoptimierung.
Vorbildfunktion bei kantonalen Bauten.
Die Wärmeversorgung für Bauten im Eigentum des Kantons wird bis im Jahr 2030 zu 100 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert.
In einem kleinen Teil der kantonalen Gebäude erfolgt – trotz grosser Bemühungen in der Vergangenheit – die Wärmeerzeugung noch fossil. Dies soll mit der Massnahme geändert werden.
Regierungsratsbeschluss oder Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes mit der Absicht, die kantonalen Bauten bis spätestens im Jahr 2030 ohne fossile Brennstoffe zu betreiben. Dieser Beschluss bedingt eventuell eine Anpassung oder Aktualisierung der bestehenden Immobilienstrategie Uri.
grosse Läden (oder grössere) sollen Verpackungen kostenlos zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen müssen. Diese Pflicht soll auch im Kanton Uri eingeführt werden.
CO2-Äquivalente verursacht die Urner Landwirtschaft. Das entspricht rund 17 % aller Treibhausgasemissionen.
wird der Kanton Uri nur noch emissionsfreie PWs einsetzen; ab 2040 nur noch emissionsfreie Last- und Lieferwagen.
CO2-Äquivalente verursacht der Sektor Verkehr pro Jahr. Das ist mehr als die Hälfte sämtlicher Treibhausgasemissionen im ganzen Kanton.
CO2-Äquivalente könnte der Urner Wald langfristig jedes Jahr speichern und damit sämtliche Emissionen des Sektors Haushalt absorbieren.
Bereiche haben in der Schweiz Potenzial für Negativemissionen, darunter Waldbewirtschaftung, Bodenmanagement und CO2-Filterung aus der Luft.
beträgt die durchschnittliche Lebensdauer von Ölheizungen. Der Umstieg von einer Ölheizung auf ein neuerbares System wird finanziell unterstützt.