© Kanton Uri 2024
Amt für Umwelt
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Klimaschutzkonzept Kanton Uri
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Folgende Massnahmen befinden sich in Bearbeitung oder Umsetzung, oder konnten bereits abgeschlossen werden.
Das Amt für Landwirtschaft wirkt aktiv an der Umsetzung des Konzepts «Klimastrategie Landwirtschaft Zentralschweiz» mit und sorgt dafür, dass Urner Pionierbetriebe in der Umsetzung mitwirken, damit das «Klima-Netzwerk»-Landwirtschaft im Kanton Uri etabliert wird.
Ende 2022 haben die Landwirtschaftsämter der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Nid- und Obwalden das gemeinsame Konzept «Klimastrategie Landwirtschaft Zentralschweiz» in Leben gerufen. Das Konzept sieht vor, dass über die Umsetzung und den Erfolg der kantonalen Klimaschutzmassnahmen ein regelmässiger Erfahrungsaustausch zwischen den fünf Kantonen zwecks Aufbaus von Know-how stattfindet. Pionierbetriebe aus den fünf Kantonen sollen fachlich beraten und in der Umsetzung von konkreten Massnahmen unterstützt werden, damit sich so ein breit abgestütztes «Klima-Netzwerk» Landwirtschaft herausbildet. Ziel dieses Netzwerks ist die Etablierung und Entwicklung von effektiven Klimaschutzmassnahmen auf den Zentralschweizer Landwirtschaftsbetrieben.
Die Urner Landwirtschaftsbetriebe sind ins «Klima-Netzwerk» Landwirtschaft einbezogen, kennen die erfolgreichen Massnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft und sind motiviert und fachlich befähigt, auf ihre Betriebe zugeschnittene Klimaschutzmassnahmen erfolgreich umzusetzen. Die Pionierbetriebe wirken zudem als Katalysatoren in Richtung einer flächendeckenden Umsetzung von Klimaschutzmassnahmen.
In der Landwirtschaft wird die Beschaffung von emissionsfreien Maschinen und Geräten finanziell unterstützt.
Beim Motorfahrzeugpark des Strassenverkehrs wächst der Anteil an Fahrzeugen mit emissionsfreien Antrieben, insbesondere Elektroantrieb, stark. Hingegen ist im Offroad-Bereich die Umstellung auf emissionsfreie Fahrzeuge und Maschinen noch gering. Das hat u.a. auch damit zu tun, dass das Angebot auf dem Markt noch eher klein ist. Die technische Entwicklung wird aber auch in diesem Segment rasch vorangehen (z.B. leistungsfähige Elektroantriebe, Einsatz von Wasserstoff als Treibstoff). In der Landwirtschaft besteht aufgrund der langen Lebenszyklen von Maschinen und Fahrzeugen jedoch die Gefahr, dass sich die Umstellung auf emissionsfreie Antriebssysteme massiv verzögert. Nur mit gezielter Förderung und aufgrund von Beschaffungsvorgaben kann eine Beschleunigung in der Umstellung zu emissionsfreien und damit klimafreundlichen Technologien erreicht werden.
In der Urner Landwirtschaft kommen emissionsfreie Maschinen und Geräte rasch zum Einsatz.
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Der Kanton initiiert einen regelmässig stattfindenden Austausch mit allen relevanten Akteuren zur Urner Landwirtschaft mit dem Schwerpunkt Ökologisierung und Reduktion der Treibhausgasemissionen. Dabei werden u.a. technische Entwicklungen hinsichtlich Klimaneutralität, aber auch Möglichkeiten, wie sich Landwirtschaftsbetriebe klimaneutral weiterentwickeln können, aufgezeigt.
Bis 2050 dürfte sich die Landwirtschaft im Kanton Uri merklich verändern. Auch die Forschung hin zu klimaschonender Land- und Ernährungswirtschaft entwickelt sich ständig weiter. Mit einem regelmässigen Austausch aller relevanten Akteuren sollen verschiedene Anliegen, Fragen etc. hinsichtlich der «Landwirtschaft 2050» gemeinsam diskutiert werden. Die Ökologisierung der Land- und Ernährungswirtschaft und die Reduktion der Treibhausgase stehen dabei im Vordergrund.
Regelmässiger Austausch zur Reduktion von Treibhausgasen in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Der bestehende Beratungsdienst baut ein entsprechendes Angebot für Einzelbetriebe auf.
Eine nachhaltige, extensive Bewirtschaftung, die auf Nachhaltigkeit und Regionalität setzt, ist betriebswirtschaftlich interessant und schont das Klima. Es soll ein Beratungsangebot geschaffen werden, das die Betriebe zur verstärkten ökologischen Ausrichtung motiviert oder sie in diesem Prozess unterstützt. Dabei stehen die ökologische Ausrichtung der Produktionsweise unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Kriterien im Vordergrund (Extensivierung, Verzicht auf importierte Futtermittel resp. Ausrichtung auf lokal gewachsenes, stickstoffoptimiertes und methanhemmendes Futter, Verzicht auf Pestizide, Absatz von regionalen Produkten, überbetriebliche Zusammenarbeit, Vermarktung lokaler Produkte, Prüfung von Alternativen zur Tierhaltung und klimaoptimierte Züchtung, Einsatz von emissionsfreien und energetisch optimierten Maschinen und Geräten, schonende Bodenbearbeitung, klimaoptimierter Umgang mit Gülle und Mist etc.).
Der bestehende landwirtschaftliche Beratungsdienst baut ein ökologisches Landwirtschafts-Beratungsangebot für Einzelbetriebe auf.
Der Kanton Uri setzt landwirtschaftliche Klimaschutzmassnahmen auf den frühestmöglichen Zeitpunkt um.
Der Bund formuliert landwirtschaftliche Klimaschutzmassnahmen oftmals mit einer langen Übergangsfrist. Der Kanton Uri soll diese Vorgaben vollständig und auf den frühestmöglichen Zeitpunkt umsetzen.
Laufende Umsetzung der agrarpolitischen Bundesvorgaben.
In der Landwirtschaft werden bauliche Verbesserungen im Bereich Stallmanagement, welche zur Ammoniak-Emissionsreduktion führen, finanziell unterstützt.
Mit baulichen Massnahmen in Ställen können Ammoniak-Emissionen beträchtlich reduziert werden. Dies kann bspw. durch ein optimiertes Stallklima erreicht werden. Dazu braucht der Stall u.a. ein wärmegedämmtes Dach, Beschattung (z.B. Schattennetze) und allenfalls noch eine Berieselung oder Vernebelung (wenn es sehr heiss ist). Saubere Laufflächen und optimierte Fressbereiche tragen massgeblich zur Ammoniak-Reduktion bei. Die baulichen Massnahmen für mehr Klimaschutz sind so auszugestalten, dass sie nicht auf Kosten des Tierwohls gehen.
In der Urner Landwirtschaft werden bauliche Massnahmen in Ställen gefördert, um Ammoniak-Emissionen zu reduzieren.
In der Landwirtschaft werden Optimierungen im Umgang mit Gülle und Mist sowie Massnahmen zur Ammoniakreduktion mit dem kantonalen Förderprogramm zur Reduktion von Ammoniakemissionen finanziell unterstützt.
Die Bewirtschaftung (insbesondere die Lagerung) des anfallenden Hofdüngers trägt zu etwa einem Sechstel zu den Methan-Emissionen aus der Landwirtschaft bei. In diesem Bereich lassen sich Emissionen oft sehr einfach reduzieren (z.B. Abdecken von Güllebehältern, Gülle belüften, emissionsarme Ausbringung von Dünger durch den Einsatz von Gülle-Schleppschläuchen sowie durch die Berücksichtigung verschiedener Faktoren wie Wetter, (Mist-)Kompostierung, etc.).
In der Urner Landwirtschaft wird das Düngermanagement optimiert, um Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Auf allen Flächen, die für den Einsatz des Schleppschlauchs geeignet sind, wird dieser eingesetzt. Weiter werden technische Massnahmen zur Reduktion der Methanemissionen flächendeckend umgesetzt.
Finanzielles Förderprogramm für klimaneutrale Heutrocknung
Vereinzelt trocknen Landwirtschaftsbetriebe ihr Heu während Schlechtwetterphasen mit fossilen Heizungen. Dabei gibt es technisch einfach umsetzbare, erneuerbare Alternativen wie strombetriebene Luftentfeuchter oder Wärmepumpen. Wenn diese wiederum mit erneuerbarer Energie betrieben werden, ist der Betrieb klimaneutral.
Landwirte trocknen ihr Heu mit erneuerbaren Energien.
Mit der Branche wird ein Massnahmenplan zur vermehrten Nutzung von Holz aus dem Urner Wald und zur vermehrten Verwendung von einheimischem Holz als Bau- und Energieträger erarbeitet und umgesetzt.
Die Umsetzungsstrategie des Leuchtturmprojekts O beinhaltet verschiedene Massnahmen für die vermehrte Verwendung und zum Kreislauf von Urner Holz. U. a. soll der Kanton die stoffliche Verwendung von Urner Holz fördern und anstreben, dass eine energetische Verwendung des nicht stofflich einsetzbaren Holzes vorgenommen wird. Durch die Verwendung von Holz können energieintensivere Bau- und Werkstoffe ersetzt werden, was zu einem geringeren CO2-Ausstoss führt. Ebenfalls können durch die Verwendung von Holz als nachwachsendem Energielieferanten fossile Energieträger substituiert werden. Die Verwendung des Urner Holzes soll dabei nach dem Kaskadenprinzip erfolgen, d. h., das Holz wird immer zuerst für den bestmöglichen Verwendungszweck eingesetzt, z. B. als Bauholz, dann zur weiteren stofflichen Verwertung und erst am Schluss für Energiezwecke. Aufgrund der im Kanton Uri anfallenden Holzqualität besteht ein grosses Potenzial zur stofflichen Verwertung von minderwertigen Holzsortimenten im Bereich der Bioökonomie (z.B. als Konstruktionsmaterial oder Dämmstoffe). Holz aus dem Urner Wald kann heute zumeist nicht kostendeckend genutzt werden. Um dies zu ändern, muss die Nachfrage nach einheimischem Holz gesteigert werden, was schliesslich zu grösseren Holzerlösen führen wird. Grössere Erlöse kommen der regionalen Wertschöpfungskette zugute. Zu prüfen sind rationelle Holzernteverfahren unter der Berücksichtigung aller Waldfunktionen (Schutz, Biodiversität, Nutzung, Erholung).
Massnahmenplan zum Leuchtturmprojekt O
Das Amt für Forst und Jagd prüft die Realisierung von weiteren Aufforstungsprojekten.
Der Wald als CO2-Senke spielt eine wichtige Rolle für die Zielerreichung bis 2050. Dafür soll mit der Branche geprüft werden, wie die Senkleistung durch Aufforstungsprojekte zur gezielten Vergrösserung der Waldfläche (z.B. Urserntal) erhöht werden kann. Weitere solche Projekte sind denkbar. Durch die Aufforstung von Wäldern soll eine möglichst langfristige CO2-Bindung erreicht werden.
Realisierung verschiedener Aufforstungsprojekte.
Bei der Waldpflege setzen die öffentlichen Waldeigentümer (Korporationen Uri und Ursern sowie Kanton) vermehrt und aktiv auf die Erreichung von stabilen und wenig störungsanfälligen Wäldern mit einer guten Altersdurchmischung der Bäume sowie mit zukunftsfähigen Baumarten.
Der Wald als CO2-Senke spielt eine wichtige Rolle für die Zielerreichung bis 2050. Dafür sollen verschiedene Projekte mit der Branche geprüft werden, wie die Speicherung von CO2 durch gezielte Waldpflege erhöht werden kann. Die Urner Wälder müssen eine genügende Stabilität und Diversität aufweisen, um eine möglichst langfristige CO2-Bindung in den Waldbeständen zu erreichen. Hierfür ist eine regelmässige und zukunftsgerichtete Waldpflege nötig. Ansonsten können Waldschadenereignisse wie Stürme oder Insektenbefall innerhalb kurzer Zeit zur Freisetzung des im Waldbestand gebundenen CO2 führen.
Verschiedene Projekte zu Waldpflege und Pflanzungen werden umgesetzt.
Möglichkeiten von NET werden untersucht, insbesondere die Bodenverbesserung mit Holzkohle aus Pyrolyse.
Negativemissionen werden spätestens ab 2050 notwendig sein, um das Netto-Null-Ziel erreichen zu können. Heute ist das Potenzial von Negativemissionen noch weitgehend unbekannt. Die Forschung und Entwicklung machen in diesem Gebiet aber grosse Fortschritte. Der Kanton Uri soll entsprechend laufend die technologischen Möglichkeiten von NET überprüfen.
Der Kanton überprüft laufend die technologische Entwicklung hinsichtlich NET und führt – wenn notwendig – tiefergehende Abklärungen durch.
Begleitung von Pilotprojekten zur CO2-Speicherung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen.
Das Potenzial von Negativemissionen ist noch weitgehend unbekannt. Die Forschung und Entwicklung machen in diesem Gebiet aber grosse Fortschritte. Der Kanton Uri soll nach einer (laufenden) Überprüfung entsprechende Pilotprojekte zur CO2-Speicherung zusammen mit wissenschaftlichen Institutionen (z.B. Agroscope, eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft) begleiten.
Im Kanton Uri finden bis 2030 erste Pilotprojekte zur Speicherung von CO2 statt.
Der Kanton Uri prüft die Möglichkeiten, Hoch- und Tiefbauten klimafreundlich zu erstellen und zu unterhalten. Dazu verfolgt er den Stand der Forschung und die neu am Markt erhältlichen Baumaterialien und ist bereit, geeignete Anlagen für Pilotprojekte zur Verfügung zu stellen.
Die indirekten nicht-energetischen Emissionen von Baustoffen sind bedeutsam. Der Kanton als Bauherr nimmt seine Vorbildfunktion wahr und prüft jeweils den Einsatz von treibhausgasarmen Baustoffen.
Anpassung kantonale Beschaffungsrichtlinie.
Bei der Neubeschaffung von Fahrzeugen jeglicher Art schafft der Kanton Fahrzeuge ohne Treibhausgasemissionen an, sofern diese den Bedürfnissen entsprechen und die Anschaffung wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat er nur noch emissionsfreie PWs und ab 2040 nur noch emissionsfreie Last- und Lieferwagen. Ausnahmen sollen in begründeten Fällen weiterhin möglich sein.
Damit der Kanton das Netto-Null-Ziel erreicht, ist die Umstellung der Fahrzeugflotte (inkl. Spezialfahrzeuge aber auch Polizeiboote) auf emissionsfreie Fahrzeuge unausweichlich.
Anpassung Beschaffungsrichtline für Fahrzeuge.
An allen Standorten mit Mitarbeitenden des Kantons gibt es überdachte Veloparkplätze sowie Duschmöglichkeiten
Wer mit dem Velo zur Arbeit oder zwischen Verwaltungsstandorten pendelt, verursacht keine Treibhausgasemissionen. Der Kanton soll das Pendeln mit dem Velo unterstützen. Überdachte Veloparkplätze und das Bereitstellen von Duschen sollen Mitarbeitende in der Entscheidung unterstützen, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen.
Überdachte Veloparkplätze und Erstellung Duschmöglichkeiten
Der Kanton bewirbt zusammen mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Motivierungsaktionen für CO2-arme Mobilität.
Aktionen wie z.B. «Bike to Work» können bei Mitarbeitenden die Motivation steigern, selber mit CO2-armer Mobilität zur Arbeit zu erscheinen. Wird der Arbeitsweg durch das Velo zurückgelegt, können Emissionen eingespart werden.
Jährliche Werbekampagne von Kanton und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.
Bei der Neubeschaffung von Maschinen und Geräten jeglicher Art bevorzugt der Kanton Produkte ohne Treibhausgasemissionen, sofern die Anschaffung dieser Produkte den Bedürfnissen entspricht und wirtschaftlich machbar ist. Spätestens bis 2035 hat der Kanton nur noch emissionsfreie Maschinen und Geräte.
Der Kanton verfügt über zahlreiche Maschinen (z.B. Baumaschinen, Rasenmäher usw.). Die Beschaffung dieser Maschinen soll auf das Reduktionsziel bis 2030 ausgerichtet sein.
Richtlinie für die Beschaffung von emissionsfreien Maschinen und Geräte.
Der Kanton beschafft Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit umweltfreundlichen Kältemitteln.
Sogenannte F-Gase kommen insbesondere in Kältemitteln sowie in Schäumungsmitteln zur Wärmedämmung vor. Sie bauen die Ozonschicht ab und sind stark klimaerwärmend. Der Kanton soll nur Kälte- und Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit klimafreundlichen Kältemitteln beschaffen.
Angepasste Beschaffungsrichtlinie.
Analyse des bestehenden Angebotes zu Klimathemen am bwz Uri. Die Thematik wird in das bevorstehende Visionsprojekt (ab 2023) aufgenommen.
Am Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (bwz) werden mehr als 750 Lernende aus gewerblich-industriellen Branchen, Wirtschaft und Verkauf, Landwirtschaft sowie Pflege- und Dienstleistungsberufen unterrichtet. Insbesondere für Lernende in den Bereichen Landwirtschaft, Industrie und Wirtschaft wird der Klimaschutz im zukünftigen Alltag eine grosse Rolle spielen. Eine Analyse des Bildungsangebotes soll aufzeigen, wo Klimaschutz in der Ausbildung aufgewertet werden soll.
Analysebericht mit allfälligen Massnahmen.
Alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung erhalten eine Weiterbildung zum Klimaschutz
Das Amt für Personal ist zuständig für verwaltungsinterne Aus- und Weiterbildungen.
Alle zwei Jahre findet eine Weiterbildung zum Klimaschutz für alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung statt.
Für Gesamterneuerungen an Gebäuden im Eigentum des Kantons wird die Zertifizierung im Minergie-Standard angestrebt. Bei der Sanierung eines Gebäudes in Etappen wird ein Energiekonzept erstellt, womit gewährleistet wird, dass sinnvolle Einzelmassnahmen realisiert werden mit dem Fernziel einer Gesamtsanierung nach dem Standard Minergie. Dazu gehören insbesondere:
– eine gute Dämmung bei Sanierungen der Gebäudehülle
– Vorausschauende Planung und entsprechende Massnahmen bezüglich einer Lüftungsanlage (Steigzonen, Platzreserven für Anlage und Verteilung)
Sanierungen von Kantonsbauten orientieren sich am Standard der Minergie-Modernisierung. Werden nur Teile eines Gebäudes saniert, soll diese Teilsanierung so ausgerichtet werden, dass das Gebäude nach Abschluss aller Sanierungsetappen gemäss dem Standard Minergie-Modernisierung zertifiziert werden kann.
Vorgaben für die Immobilienbewirtschaftung des Kantons. Sanierungen bestehender kantonaler Bauten werden nach dem Minergie-Standard vorgenommen.
Die kantonalen Neubauten werden im Standard Minergie-P erstellt und zertifiziert.
Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich, im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024. Anschliessend Überprüfung der Immobilienstrategie des Kantons mit den angepassten Vorgaben.
Professionelle Betriebsoptimierung mit Einbezug des Betriebspersonals.
Im Betrieb von kantonalen Bauten aller Art steckt ein erhebliches Energieeinsparpotenzial, ohne dass eine Einbusse bezüglich Funktionalität oder Nutzerkomfort erfolgt. Durch Umnutzungen, veränderte Nutzerbedürfnisse oder auch durch bauliche Sanierungen werden die Bedürfnisse und Anforderungen an die haustechnischen Anlagen gegenüber der Planung oder vorhergehender Nutzung verändert. Somit werden die Anlagen teilweise ohne Nutzen betrieben. Dieses Einsparpotenzial soll ausgenutzt werden.
Für die kantonalen Bauten gibt es eine Beurteilung bezüglich der Betriebsoptimierung.
Die Wärmeversorgung für Bauten im Eigentum des Kantons wird bis im Jahr 2030 zu 100 Prozent ohne fossile Brennstoffe realisiert.
In einem kleinen Teil der kantonalen Gebäude erfolgt – trotz grosser Bemühungen in der Vergangenheit – die Wärmeerzeugung noch fossil. Dies soll mit der Massnahme geändert werden.
Regierungsratsbeschluss oder Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes mit der Absicht, die kantonalen Bauten bis spätestens im Jahr 2030 ohne fossile Brennstoffe zu betreiben. Dieser Beschluss bedingt eventuell eine Anpassung oder Aktualisierung der bestehenden Immobilienstrategie Uri.
Der Kanton fördert spezifisch touristische Angebote, die sich klar dem Netto-Null-Ziel verschreiben. Bei allen kantonalen Tourismusinvestitionen ist die klimaschonende Ausgestaltung als zentrales Kriterium aufzunehmen. Die Förderung kann mithilfe von Fachwissen erfolgen und/oder finanzieller Natur sein (z.B. aus NRP-Geldern).
Im Kanton Uri sind bereits verschiedene touristische Leuchtturmprojekte mit vermehrtem Klimaschutz entstanden. Mit der verstärkten kantonalen Förderung (Fachwissen und finanziell) sollen noch mehr solche klimaschutzspezifischen Leuchtturmprojekte im Urner Tourismus realisiert werden.
NRP-Gelder werden bei touristischen Angeboten vermehrt für klimaschutzrelevante Projekte ausgegeben.
Im Rahmen von Ausschreibungen für die Anerkennung als Tourismusorganisation ist das Kriterium des klimaschonenden Tourismus aufzunehmen.
Der Kanton Uri (und die Gemeinden) unterstützen die anerkannten Tourismusorganisationen mit Beiträgen. Eine Tourismusorganisation muss verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllen, damit sie als anerkannt gilt. Eine Anerkennung ist danach sechs Jahre gültig (vgl. kantonales Tourismusgesetz (TourG; RB 70.2411)). Neu soll die Ausrichtung auf klimaschonenden Tourismus als Anerkennungsmerkmal aufgenommen werden.
Ein Kriterium zur Thematik «Massnahmen zu Gunsten eines klimaschonenden Tourismus» wird in die künftige Ausschreibung und die Beurteilung aufgenommen.
Alle öffentlichen und von Firmen für ihre Mitarbeitenden und Gäste zugänglich gemachten Parkplätze werden bewirtschaftet. Bei der Ausgestaltung wird auf besondere Gegebenheiten wie Nacht- oder Pikettdienst und Grösse der Unternehmung Rücksicht genommen.
Eine Bewirtschaftungspflicht für öffentliche und firmeninterne Parkplätze hilft mit, dass vermehrt zu Fuss, mit dem öV oder dem Velo zur Arbeit gependelt wird, da negative Anreize für Pendeln mit dem Auto gesetzt werden.
Anpassung PBG inklusive Bau- und Zonenordnung (BZO der Gemeinden).
Aufhebung von unbegrenzten Steuerabzügen für den Arbeitsweg mit dem Auto und Einführung eines begrenzten Pendlerabzugs für die Benutzung des Autos, bspw. in der Höhe eines 1. Klasse Generalabonnements. Bei der Ausgestaltung der Massnahme ist Rücksicht auf die peripheren Regionen zu nehmen.
Der Kanton Uri kennt einen unbegrenzten Steuerabzug für Fahrkosten zum Arbeitsort. Dieser richtet sich nach den gefahrenen Kilometern zwischen Wohn- und Arbeitsort, nicht aber nach der Wahl des Fahrzeugs.
Anpassung Steuergesetz hinsichtlich der Fahrkosten zum Arbeitsort mit Begrenzung des Steuerabzugs für das Verkehrsmittel Auto.
Das Amt für Umwelt betreibt eine Internetseite mit einer Liste der Geschäfte, die unverpackte Produkte anbieten. Hier finden Sie die aktuelle Liste
In Unverpackt-Läden kann ohne Verpackungen eingekauft werden, und zwar neben Früchten und Gemüsen auch Hygieneprodukte, lose Trockenware wie Nudeln und Reis sowie alles für den Haushalt. Dazu bringen die Konsumentinnen und Konsumenten ihre mehrfach nutzbaren Einkaufstaschen und Behälter selbst mit.
Das Volumen von überflüssigem Verpackungsmaterial und damit das Volumen des Kunststoffabfalls nehmen ab.
Auf allen Hauptstrassen in Siedlungsgebieten ist die Einführung von Tempo 30 explizit zu prüfen.
Es gibt verschiedene empirische Studien, die darauf hinweisen, dass die Treibhausgasemissionen des motorisierten Individualverkehrs bei Tempo 30 abnehmen. Das geschieht hauptsächlich wegen des besseren Verkehrsflusses.
Festlegung, auf welchen Hauptstrassen im Siedlungsgebiet Tempo 30 sinnvoll eingeführt werden kann.
Das Amt für Umwelt initiiert die Bildung für Repair-Cafés und unterstützt deren Durchführung.
Wenn ein Gebrauchsgegenstand nicht mehr funktionsfähig ist, muss dieser nicht unbedingt entsorgt werden. Reparaturen durch den Hersteller sind jedoch häufig fast so teuer wie ein neues Gerät. Dabei kann durch das Reparieren von Gegenständen die Abfallmenge verringert und das Klima wie auch das Portemonnaie geschont werden. Der Wunsch, selber Hand anzulegen, ist weit verbreitet, aber oft fehlen spezielle Werkzeuge und Fachwissen. In Repair-Cafés ist man bestens ausgerüstet für fast alle Arten von Reparaturen. Hier können die Konsumentinnen und Konsumenten ihre Geräte unter Anleitung von fachkundigem Unterstützungspersonal kostengünstig selbst reparieren. Viele Repair-Cafés laden einmal monatlich bei Kaffee, Kuchen und angeregten Gesprächen zum Reparieren ein.
Erarbeitung Konzept für die Initiierung und Durchführung von Repair-Cafés.
Das Amt für Umwelt unterstützt Reparaturannahmestellen für elektronische Geräte, indem es eine Initiative zur Sensibilisierung und Information bezüglich der Klimaauswirkungen von elektronischen Geräten, des Nutzens der Reparatur und der Annahmestellen lanciert.
Elektronische Geräte haben einen grossen ökologischen Fussabdruck und einen hohen CO2-Ausstoss bei der Herstellung, da sie viele seltene Erden enthalten, die weltweit in Minen aufwendig abgebaut und zu Primärmaterial veredelt werden müssen. Dazu ist ein hoher Energieeinsatz notwendig, der oftmals mit fossilen Energien bereitgestellt wird. Die Weiterverwendung und Verlängerung der Nutzungsdauer von elektronischen Geräten durch Reparatur reduziert die negative Klimawirkung massiv.
Elektronische Geräte werden dank dem Reparaturangebot länger genutzt.
Der Kanton Uri setzt sich dafür ein, dass die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) künftig Treibhausgasemissionen mitberücksichtigt.
In der Schweiz wird seit 2001 die LSVA erhoben. Die Höhe der Abgabe hängt von den gefahrenen Kilometern, vom höchstzulässigen Gesamtgewicht und von der Emissionsklasse des Fahrzeugs ab. Indem CO2-Emissionen in die LSVA miteinbezogen werden, könnte der Bahnanteil erhöht und eine Dekarbonisierung bei den Lastwagen herbeigeführt werden.
Kantonaler Vorstoss auf Bundesebene.
Der Kanton nimmt im Rahmen der ÖV-Leistungsbestellungen mit dem Bund Einfluss auf die Beschaffungsstrategien der öffentlichen Transportunternehmen in Uri (Auto AG Uri, Postauto, Schifffahrt Vierwaldstättersee) und verlangt, wo möglich, den Einsatz fossilfreier Fahrzeuge.
Der Kanton als Besteller hat einen Einfluss darauf, wie öffentliche Transportunternehmen ihre Fahrzeuge antreiben. Dieser Einfluss soll im Hinblick auf die Klimaziele genutzt werden.
Öffentliche Transportunternehmen, welche in Uri tätig sind, setzen sich das Ziel bis 2050 Netto-Null Emissionen auszustossen. Sie zeigen mit einem Plan auf, wie sie ihre Fahrzeugflotte umstellen.
Der Kanton fördert flexible Formen des ÖV, wie z.B. Rufbusse, finanziell.
Der Kanton Uri mit seinen Seitentälern hat eine spezielle Ausgangslage für den ÖV. Die Erschliessung ländlicher Ortschaften mit einer geringer Einwohnerdichte ist oftmals unattraktiv für ÖV-Unternehmen. Insbesondere in Rand- und Zwischenzeiten ist die Nachfrage klein, und nicht selten muss die Mehrheit der Fahrgäste lange Fusswege zu einer Haltestelle in Kauf nehmen. Flexible Formen des ÖV, wie z.B. Rufbusse, können in dünn besiedelten Gebieten eine gute Alternative zum Linienbetrieb darstellen und dazu führen, dass der ÖV auch in peripheren Regionen attraktiv ist. Rufbusse haben zudem einen geringeren Energieverbrauch als Linienbusse, da «Leerfahrten» verhindert werden.
Flexible Formen des ÖV für dünn besiedelte Regionen sind geprüft und wo sinnvoll umgesetzt.
Der Kanton baut das ÖV-Angebot (z.B. Verdichtung des Taktfahrplans) unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit weiter aus.
Für die gleiche Strecke ist die Fahrt mit dem ÖV weit emissionsärmer als mit dem Auto. Ein ausgebauter und aufgewerteter ÖV führt dazu, dass die Entscheidung, vom Auto auf den ÖV umzusteigen, einfacher ist.
Ausbau des ÖV-Angebots im Rahmen der jährlichen Überprüfung.
Für die Bewilligung von Bauprojekten mit publikumsintensiver Nutzung ist ein Mobilitätsmanagement Vorbedingung.
Bereits heute ist im aktuellen Richtplan (4.1-3 «Voraussetzung für Neueinzonungen») festgehalten, dass Einzonungen in die Wohn-, Misch- und Zentrumszonen mindestens eine ÖV-Erschliessungsqualität C aufweisen. Sinngemäss gilt das auch bei Ein- und Umzonungen, Verkaufsnutzungen oder anderen publikums- oder arbeitsplatzintensiven Nutzungen (KRP 4.1-7). Neu soll bei Bauprojekten mit publikumsintensiver Nutzung ein Mobilitätsmanagement Vorbedingung sein.
Anpassung PBG.
Förderung von Tarifmassnahmen im ÖV.
Im Kanton Uri besteht im Rahmen einer Testphase ein attraktives Tarifangebot (Check-in Ticket Urner Talboden) sowie das bei allen Transportunternehmen des regionalen Personenverkehrs gültige «Uri-Ticket». Ist die Testphase des Check-in Tickets erfolgreich, könnte dieses erweitert werden (Urner Oberland / Ursern).
Mit Abschluss der Testphase wird eine Erweiterung des Check-in Tickets Urner Talboden geprüft.
Planung multimodaler Drehscheiben inkl. Förderung von Park and Ride sowie Bike and Ride gemäss kantonalem Richtplan (KRP) und Agglomerationsprogramm 4. Generation in Göschenen, Amsteg, Erstfeld.
Verkehrsdrehscheiben verbessern die Erreichbarkeit der Regionen und verknüpfen städtische und ländliche Räume. Sie ermöglichen das schnelle, reibungslose und einfache Umsteigen zwischen Verkehrsmitteln. Dabei sollen die Vorteile jedes Verkehrsmittels zum Tragen kommen. Die Reisenden steigen möglichst frühzeitig vom Auto auf den öffentlichen Verkehr, das Velo oder Sharing-Angebote um. Dazu bedarf es gut organisierter Umsteigepunkte als Verkehrsdrehscheiben. Der KRP gibt in der Abstimmungsanweisung 5.4-2 «Bahnhöfe und Anbindungspunkte» Hinweise darauf, welche Bahnhöfe im Kanton Uri eine besondere Bedeutung bei der Verknüpfung unterschiedlicher Verkehrsträger haben (multimodale Drehscheiben). Die Verkehrsdrehscheiben sind zudem ein Schwerpunkt des Programms Agglomerationsverkehr des Bundes. Mit der Umsetzung der Verkehrsdrehscheiben soll der Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des Fuss- und Veloverkehrs verbessert werden.
Die Verkehrsdrehscheiben sind zugunsten des öffentlichen Verkehrs, des Fuss- und Veloverkehrs und eines effizienten Gesamtverkehrssystems im Rahmen des Agglomerationsprogramms 4. Generation und der Destinationsperspektive Göschenen-Andermatt umgesetzt.
Im nächsten Agglomerationsprogramm wird ein ehrgeiziges Verlagerungsziel vom MIV auf Fuss- und Veloverkehr und ÖV formuliert. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass die Bevölkerung aus den peripheren Regionen nicht benachteiligt wird.
Im Agglomerationsprogramm 4. Generation setzt sich der Kanton Uri einen eigenen, quantitativen Verlagerungszielwert: Bis 2040 soll der MIV-Anteil (Modal-Split) von heute 55 Prozent auf 50 Prozent reduziert werden. Dieses Ziel soll ehrgeiziger formuliert werden.
Anpassung Agglomerationsprogramm.
Förderung der kommunalen Planung des Fusswegnetzes und Realisierung von kantonaler Infrastruktur für den Fussverkehr.
Der Kanton fördert den Fussverkehr als umweltfreundliche, flexible, gesunde und sehr flächeneffiziente Fortbewegungsart. Hierzu unterstützt er einerseits die Gemeinden bei der Planung der kommunalen Fusswegnetze und koordiniert deren Abstimmung mit den kantonalen Fusswegnetzen. Andererseits beschleunigt er die Realisierung von direkten Fussverbindungen zwischen den Gemeinden und – soweit sie sein eigenes Kantonsstrassennetz (z.B. Trottoirs) betreffen – auch innerhalb der Gemeinden, behebt Sicherheitsprobleme und sorgt für eine behindertengerechte Querung insbesondere bei Fussgängerstreifen.
Alle Gemeinden verfügen über einen Plan zu ihrem kommunalen Fusswegnetz. Diese Pläne sind mit dem kantonalen Fusswegnetz abgestimmt. Zudem werden Fusswegverbindungen auf dem Kantonsstrassennetz prioritär realisiert.
Beschleunigte Erstellung der Pläne mit Definition des Ausbaustandards nach Artikel 6 des Veloweggesetzes des Bundes
Die Schweizer Stimmbevölkerung hat 2018 dem Bundesbeschluss über die Velowege zugestimmt. Damit hat sie sich für eine Aufwertung der Velowege entschieden. Im Mai 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Velowege (Veloweggesetz) verabschiedet. Auf den 1. Januar 2023 ist das neue Gesetz in Kraft getreten.
Anpassung Gesamtverkehrskonzept.
Die raumplanerischen Instrumente werden nach dem Prinzip der kurzen Wege ausgerichtet, sodass Alltagsbesorgungen zu Fuss oder mit dem Velo erledigt werden können.
Eine Raumplanung, die kurze Wege zwischen Wohnen, Arbeiten, Einkauf und Freizeit ermöglicht, führt dazu, dass vermehrt auf das Velo umgestiegen wird oder die Wege zu Fuss zurückgelegt werden. Dazu gehört auch, dass bestehende Siedlungsgebiete besser genutzt und qualitativ aufgewertet werden. Dies wiederum führt zu weniger Autofahrten und trägt somit zur Reduktion von CO2-Emissionen bei.
Überprüfung KRP, Agglomerationsprogramm Unteres Reusstal, kommunale Siedlungsleitbilder, kommunale Nutzungsplanungen.
Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen von Parkplätzen bei kantonseigenen Gebäuden wird die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge gemäss SIA Merkblatt 2060 erstellt.
Mindestens 60 Prozent der Parkplätze verfügen über eine Stromzuleitung mit elektrischer Schutzeinrichtung und Kommunikationsverkabelung, die der Ausbaustufe C (Power to Garage oder Parking) entsprechen.
Der Ausbau der effektiven Ladestationen erfolgt gestaffelt nach Bedarf.
Durch die vermehrte Beschaffung von Elektrofahrzeugen des Kantons sowie durch die steigende Nachfrage der Bevölkerung nach Elektromobilität steigt das allgemeine Bedürfnis nach Ladestationen (Autos, Motor- und Fahrräder). Damit die kantonseigenen Gebäude für die zukünftigen Anforderungen an die Elektromobilität gerüstet sind, muss die Infrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut sein. Ebenfalls werden mittelfristig durch die PV-Anlagen auf den kantonseigenen Bauten neue Möglichkeiten für integrale Lösungen entstehen.
Die kantonalen Gebäude verfügen über eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Bauherrinnen und Bauherren werden verpflichtet, bei Neubauten oder Sanierungen der Parkplätze für mind. 60 Prozent der Parkplätze entsprechende Ladeinfrastrukturen (Leerrohre zu den Parkplätzen und Einrichtung der Anschlussleistung) anzubieten. Die geforderte Infrastruktur entspricht dem Mindestwert für Mehrfamilienhäuser der Ausbaustufe B «Power to building» des Merkblattes SIA 2060.
Durch die steigende Nachfrage nach Elektromobilität steigt das Bedürfnis nach Ladestationen. In Neubauten oder Sanierungen von Parkplätzen wird heute im Planungsprozess die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität oftmals noch nicht miteinbezogen. Häufig ist deshalb auch der Netzanschluss noch nicht auf die spätere Ladung von Elektrofahrzeugen dimensioniert. Dadurch entstehen bei einer Nachrüstung sehr oft hohe Initialkosten (Planung, Installation, Abrechnung, etc.) für die Eigentümer. Ebenfalls steigen durch die Nachrüstung die Umsetzungshürden, da diese im Betrieb in Tiefgaragen involviert sind. Deshalb sollen Bauherrinnen und Bauherren mittels Vorschrift angehalten werden, Parkplätze bei Neubauten oder bei Sanierungen mit einer Ladeinfrastruktur zu versorgen und das Thema der Elektromobilität frühzeitig in der Planungsphase zu berücksichtigen.
Revision des Energiegesetzes mit neuer Regelung und Inkrafttreten im Jahr 2024.
Finanzielle Anreize zur Installation von Ladestationen für Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohn- und/oder Dienstleistungsgebäuden oder bei Kunden- oder Mitarbeitendenparkplätzen im Aussenbereich. Die Infrastruktur entspricht der Ausbaustufe D «ready to charge» des Merkblattes SIA 2060.
Durch die steigende Nachfrage der Bevölkerung nach Elektromobilität steigt das Bedürfnis nach Ladestationen. In bestehenden Bauten fehlt heute auf den privaten oder Kundenparkplätzen oftmals eine Ladeinfrastruktur. Die Installation einer solchen Ladeinfrastruktur stellt gerade bei Stockwerkeigentümerschaften oder für Mietende eine grosse Hürde dar. Mittels finanzieller Anreize sollen deshalb diese Hürden abgebaut und die Eigentümer/innen unterstützt werden. Dadurch können sie ihre Parkplatzangebote (z.B. in Tiefgaragen) mit einer Ladeinfrastruktur versorgen.
Ergänzung des Förderprogramms Energie Uri mit der Massnahme Elektroladestationen in Wohn- und Dienstleistungsbauten oder bei Kunden- oder Mitarbeitendenparkplätzen im Aussenbereich.
Die aktuelle Gesetzeslage schränkt die Wettbewerbsfähigkeit von fossilfreien Treibstoffen ein. Um diese Treibstoffe energetisch optimiert und wirtschaftlich zu produzieren, sind in einem geografisch begrenzten Gebiet und mindestens für eine begrenzte Dauer Produktionsanlagen von fossilfreien Treibstoffen vom Netznutzungsentgelt zu befreien. Dies unter der Bedingung, dass die Abwärme bestmöglich genutzt wird. Der Kanton nimmt aktiv Einfluss auf die Ausgestaltung der politischen Rahmenbedingungen für Produzenten von fossilfreien Treibstoffen.
In der Schweiz aber auch in Uri besteht eine steigende Nachfrage der Wirtschaft (z.B. von Transportunternehmen) nach fossilfreien Treibstoffen (z.B. Wasserstoff, Biogas oder synthetische Treibstoffe). Die Produktion (beispielsweise Power to Gas) dieser Treibstoffe bietet auch die Möglichkeit zur Energiespeicherung und ist besonders interessant, wenn ein grosses Stromangebot sowie eine geringe Nachfrage herrschen und dadurch der Preis von erneuerbarem Strom günstig oder sogar negativ ist. Dies ist vor allem im Sommer der Fall, wenn das Angebot an erneuerbarem Strom aufgrund der solaren Produktion aber auch aufgrund der Laufwasserkraft gross ist. Gemäss aktueller Gesetzeslage gelten solche Produktionsanlagen als Endverbraucher von Elektrizität (anders als beispielsweise Pumpspeicherkraftwerke oder netzgebundene Batterien) und bezahlen für die Stromversorgung der Anlagen des öffentlichen Stromnetzes für jede Kilowattstunde Netznutzungsentgelte. Darum werden die Anlagen oftmals bei den Kraftwerkzentralen mit grosser Sommerproduktion gebaut und der Strom direkt genutzt, ohne das Stromnetz zu benutzen. Damit entfällt das Netznutzungsentgelt. Bei Produktion von Wasserstoff fällt viel Abwärme an. Deren Nutzung impliziert als idealen Standort ein vorhandenes Wärmenetz, damit die Abwärme genutzt und ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist. Oftmals fehlt an einem Standort entweder das Kraftwerk, um das Netznutzungsentgelt zu sparen, oder es fehlt ein Wärmenetz für die Abwärmenutzung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen also die Wirtschaftlichkeit der Produktion von erneuerbaren Treibstoffen stark und setzen den Betreibern solcher Produktionsstätten dadurch oftmals enge Grenzen bei der Standortwahl.
Einwirken auf Umsetzung in den nationalen Gremien.
Gemeinden nehmen den Einsatz treibhausgasarmer Baumaterialien als Qualitätskriterium bei QGP in ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) auf und setzen dies als Vorgabe um.
Gemäss PBG wird für Baugebiete, die der QGP-Pflicht unterstellt sind oder aus anderem Grund ein QGP erstellt wird, u.a. die Gestaltung der Bauten festgelegt. QGP bezwecken eine besonders gute Gesamtüberbauung. Wenn die Sonderbauvorschriften eines QGPs diesem Ziel entsprechen, können sie auch von den ordentlichen Bauvorschriften abweichen. Die Gemeinden regeln dazu in ihren BZO die entsprechenden Qualitätskriterien. Künftig sollen im Rahmen des QGP-Verfahrens Vorgaben zur Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien gemacht werden. Bspw. soll der Einsatz von Recycling-Beton oder der Anteil an Holz festgelegt werden.
Es werden mehr Bauten erstellt, bei denen treibhausgasarme Baumaterialien eingesetzt werden.
Die gesetzlichen Anforderungen an den winterlichen Wärmeschutz bei Neubauten entsprechen dem Stand der Technik. Im Energiereglement (RB 40.7215) wird das Ausgabedatum der Norm SIA 380/1 der aktuellsten Ausgabe angepasst.
Für den winterlichen Wärmeschutz von Neubauten gilt gemäss der aktuellen Energiegesetzgebung im Kanton Uri die Norm SIA 380/1 mit dem Ausgabedatum 2009. Diese wurde in der Vergangenheit jedoch aktualisiert und überarbeitet. Der aktuelle Stand der Technik stellt die neue Ausgabe 2016 dar.
Beschluss Baudirektion zur aktuellen Ausgabe der Norm SIA 380/1 und Revision des Energiereglements des Kantons Uri (bzw. des Anhangs zum Reglement) durch den Regierungsrat im Jahr 2024.
Energetische Gebäudehüllensanierungen, welche den gesetzlich vorgeschriebenen Neubauanforderungen entsprechen, werden finanziell unterstützt.
Unabhängig von der Art des Heizsystems spart man mit einer energetischen Sanierung der Gebäudehülle Heizenergie ein, gleichzeitig werden die Behaglichkeit und der Komfort für die Nutzer/innen erhöht. Der Heizwärmebedarf eines Gebäudes kann je nach Ausgangslage bis auf einen Drittel des Bedarfs vor der Sanierung reduziert werden. Diese Massnahme hilft zusätzlich bei der Dekarbonisierung des Gebäudebereichs, da mit dem tieferen Bedarf auch tiefere Systemtemperaturen bei der Heizung resultieren und damit die Einsatzmöglichkeiten für Heizsysteme erweitert werden. Schweizweit wird gemäss Studien pro Jahr nur rund 1 Prozent des Gebäudebestandes saniert. Diese Rate stimmt auch in etwa für Uri. Es dauert also rechnerisch 100 Jahre, bis der Gebäudebestand durchgehend erneuert ist – das ist zu langsam, um die Energiewende zu schaffen. Laut dieser Studie lohnt es sich, die Sanierung von Dächern und die Erneuerung von Fenstern bei älteren Häusern besonders rasch anzugehen. Alleine dadurch kann der Bedarf an Heiz- und Kühlenergie um 20 bis 30 Prozent gesenkt werden.
Förderprogramm Energie Uri, welches energetische Gebäudehüllensanierungen finanziell unterstützt. Die energetischen Anforderungen, um von Förderbeiträgen zu profitieren, werden gegenüber den gesetzlichen Anforderungen erhöht und orientieren sich an den Grenzwerten für Neubauten. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.
Energetisch vorbildliche Neubauten werden durch das Förderprogramm finanziell unterstützt.
Bei Neubauten wird die Gebäudehülle nach der Erstellung etwa für 30 Jahre nicht mehr verändert und bleibt energetisch auf dem gleichen Niveau. Der Neubau von heute ist der Bestand von morgen. Deshalb lohnt es sich im Neubau energetisch hochwertig zu bauen.
Fördergelder aus dem Förderprogramm Energie Uri für Neubauten, deren Gebäudehüllenüber die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Dies wird beispielsweise durch den Standard Minergie-P oder ähnliche Label erfüllt, oder auch durch Erreichen der Zielwerte nach der aktuellsten Ausgabe der Norm SIA 380/1.
Betriebsstätten mit einem hohen Energieverbrauch (> 200 MWh elektrische Energie pro Jahr) werden verpflichtet, alle fünf Jahre eine energetische Betriebsoptimierung durchzuführen.
Der Energieverbrauch in Verwaltungsbauten, Schulhäusern, Heimen, Hallenbädern, Hotels, touristischen Infrastrukturen oder ähnlich genutzten Bauten kann durch eine Optimierung des Betriebs von Heizungs-/ Lüftungs- und allenfalls Klimaanlagen sowie der Beleuchtung und Warmwasseraufbereitung um durchschnittlich 5-15 Prozent gesenkt werden. Die Kosten einer professionellen Betriebsoptimierung werden durch Einsparungen der Energiekosten (Strom, Wärme) in der Regel innerhalb von zwei bis fünf Jahren amortisiert. Um diese Einsparungen zu erreichen, müssen keine grösseren Investitionen getätigt werden und der Nutzerkomfort wird nicht geschmälert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass in der Praxis die Betreiber solcher Gebäude diese Optimierung noch sehr wenig nutzen.
Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Erarbeitung eines ganzheitlichen Beratungskonzeptes mit Einbezug der Gemeinden, Energiestädten, Branchenvertretern und weiteren Anspruchsgruppen.
Das Amt für Energie führt unabhängige Energieerstberatungen für die Bevölkerung durch. Diese Erstberatung auf hoher Flugebene umfasst verschiedenste Themen rund um Energie (Heizungsersatz, Gebäudehüllensanierungen, Photovoltaikanlagen, Energievollzug, Elektromobilität etc.) und wird beim Amt für Energie in der kantonalen Verwaltung durchgeführt. Vermehrt wurde festgestellt, dass eine Hemmschwelle besteht, diese Dienstleistungen in den kantonalen Lokalitäten (an der Klausenstrasse) zu nutzen. Es zeigt sich ein Bedürfnis in der Bevölkerung, solche Beratungsdienstleistungen vor Ort – beispielsweise in den Gemeindekanzleien – in Anspruch zu nehmen. So könnten einerseits die Gemeinden und andererseits die Bevölkerung zu spezifischen Energiethemen beraten werden. Ebenfalls wurden in der Vergangenheit durch das Amt für Energie sehr wenige energiespezifische Veranstaltungen für die Bevölkerung durchgeführt.
Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit um Themen wie Energieberatung, Energiegesetzgebung, Vollzugsfragen, Elektromobilität und andere Energiethemen in geeigneter Form dem Zielpublikum näher zu bringen (bspw. Energieapéros, Veranstaltungen mit Schulen oder Gewerbe, Energieberater, kommunale und kantonale Energiesprechstunden, etc.).
Professionelle Betriebsoptimierungen (bspw. durch Energo, Minergie, oder private Ingenieurbüros) für Bauten mit einem kleineren Energieverbrauch als 200 MWh pro Jahr, werden finanziell durch das Förderprogramm Energie Uri unterstützt. Gezielte Kommunikationsmassnahmen des Kantons bewerben diese Massnahme aktiv bei den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Betreiberinnen und Betreibern solcher Gebäude (dabei kann auch auf Erfahrungen aus der Massnahme EV-2c hingewiesen werden).
Mit ähnlicher Ausgangslage wie bei der Massnahme EV-3b – jedoch mit einem jährlichen Energieverbrauch von weniger als 200 MWh – sollen Betreiber/Eigentümer von solchen Bauten bei der Durchführung von energetischen Betriebsoptimierungen mittels Förderbeiträgen unterstützt werden. Bei den Bauten mit hohem Energieverbrauch kann von einem guten bis sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnis ausgegangen werden, da der Aufwand für eine Betriebsoptimierung gemessen am Einsparpotenzial verhältnismässig klein ist. Bei den kleineren Anlagen ist die Ausgangslage etwas schwieriger, da der Initialaufwand im Vergleich zu den jährlich erzielbaren Einsparungen vergleichsweise gross ist. Deshalb kann mit gezielter Kommunikation und Förderung zum Abbau dieses Initialaufwandes beigetragen werden.
Betriebsoptimierungen werden durch das Förderprogramm Energie weiterhin unterstützt. Es werden jährlich zwei Kommunikationsmassnahmen für Betriebsoptimierungen und deren Förderung umgesetzt.
Die Installation von fossilen Wärmeerzeugern für Raumwärme und Warmwasseraufbereitung in Neubauten ist nicht mehr erlaubt.
In Neubauten werden im Kanton Uri fast keine Ölfeuerungen mehr installiert, obwohl es gesetzlich noch zulässig wäre. Die wenigen Einzelfälle gilt es konsequenterweise zu vermeiden, da die technischen Möglichkeiten dazu vorhanden sind. Bei den aktuellsten Energiegesetzesrevisionen anderer Kantone wurde beschlossen, dass Neubauten ihren Wärmebedarf zukünftig ganz ohne fossile Brennstoffe – und somit ohne CO2-Emissionen – erzeugen.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Beim Ersatz des fossilen Wärmeerzeugers (Kessel- oder Brennerersatz) in bestehenden Bauten muss dieser durch ein erneuerbares System ersetzt werden.
Das Potenzial für die CO2-Einsparung ist bei den Heizungen sehr hoch. Die technischen Möglichkeiten dazu sind vorhanden, ausgereift und werden laufend noch effizienter. Betrachtet man die Lebenszykluskosten, so ist die erneuerbare Wärmeerzeugung auch wirtschaftlich attraktiver als eine fossile Heizung. Umfragen bei Hauseigentümern – beispielsweise im Kanton Zürich – zeigen, dass aktuell immer noch häufig eine bestehende Ölheizung durch eine neue Ölheizung installiert wird und sich nur knapp die Hälfte der Hauseigentümer beim Heizungsersatz mit Alternativen zu Öl befasst. Daten aus dem Förderprogramm zeigen, dass in letzter Zeit jährlich rund 50 Ölheizungen durch ein erneuerbares System ersetzt wurden. Es zeigt sich also deutlich, dass nur durch die Förderung die Zielwerte bis 2030 nicht erreicht werden können und weitere Massnahmen notwendig sind.
Revision des Urner Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Der Kanton untersucht das vorhandene Potenzial und die Wirtschaftlichkeit für Geothermie in Uri.
Mit dem beschlossenen Ausstieg aus der Atomenergie und den fossilen Energien ist ein effizienter Umgang mit Elektrizität notwendig. Mit der Geothermie könnten – je nach Tiefe der Bohrung -Temperaturen erreicht werden, welche die Nutzung der Erdwärme für Raumheizungen und Brauchwasser ohne Wärmepumpen ermöglichen würden oder die gar zur Stromproduktion genutzt werden könnten. In Uri existieren aktuell bereits diverse Erdwärme- und Grundwassernutzungen zur Wärme- und Kältegewinnung. Das Wärmenutzungskonzept von 2017 dient Behörden, Planer/innen und Bauherrinnen und Bauherren als Planungs- und Entscheidungshilfe bei der Beurteilung von Energieversorgungsmöglichkeiten aus dem Untergrund. Im Gegensatz zur untiefen Geothermie gibt es im Bereich der mitteltiefen und tiefen Geothermie bis jetzt noch keine Nutzungskonzepte. Es fehlt auch eine Potenzialabschätzung.
Es wird eine Potenzialstudie zur Geothermie im Kanton Uri erstellt
Jeder Heizungsersatz ist der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde ist danach verpflichtet, den Ersatz innert nützlicher Frist im GWR nachzutragen.
Da nicht jeder Heizungsersatz gemeldet wird, hat der Kanton keinen verlässlichen Überblick über die aktuell eingesetzten Energieträger zur Gewinnung von Raumwärme und Warmwasser im Gebäudebereich. Ziel ist es, dass der Energieträger im GWR möglichst mit installierten Wärmeerzeugern übereinstimmt und die GWRDatenbank somit die Realität abbildet.
Revision des Energiegesetzes mit angestrebter Inkraftsetzung im Jahr 2024.
Angebote an erneuerbaren Energien (bspw. Erdwärme, Seewasser, Fernwärme, Sonnenenergie, Biomasse, Abwärmenutzung, etc.) und Energiebedarf werden auf Quartierebene erhoben und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt. Die Beurteilung liefert im Bereich der Energieversorgung und -nutzung die Entscheidungsgrundlagen.
Damit bei Neubauten und Sanierungen von Gebäuden die Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Systeme zur Wärmeerzeugung berücksichtigt und geplant werden können, sollen entsprechende Grundlagen zuhanden der Bauherrinnen und Bauherren und Planer/innen aufbereitet werden. Gleichzeitig sollen diese Grundlagen auch den Gemeinden für ihre Energieplanung dienen.
Plan mit räumlicher Verfügbarkeit an erneuerbaren Energieträgern sowie dem Energiebedarf des Gebäudeparks. Dieser kann bei raumplanerischen Überarbeitungen berücksichtigt werden.
Das Amt für Energie führt Energieerstberatungen und Veranstaltungen zum Thema fossiler Heizungsersatz und zum entsprechenden Förderpfad im Förderprogramm Energie Uri durch. Erweiterte Beratungen werden durch die Branche durchgeführt.
Um die klimapolitischen Ziele des Bundes und des Kantons Uri zu erreichen, ist es notwendig, dass bis 2050 keine fossilen Heizungen mehr in Gebäuden in Betrieb sind. Geht man von einer durchschnittlichen Lebensdauer einer Heizung von 20 Jahren aus, bedeutet dies, dass nach 2030 keine fossilen Heizungen installiert werden dürfen. Da aktuell in Uri noch rund 3000 Ölheizungen im Einsatz sind heisst dies konkret, dass jährlich bis 2050 rund 100 fossile Heizungen ersetzt werden müssen. Nebst gesetzlichen Vorgaben und Förderinstrumenten ist es von grosser Relevanz, die Bevölkerung beim Ersatz der fossilen Heizung zu beraten. Dank einer fundierten und umfassenden Beratung kann der Heizkesselersatz frühzeitig geplant und in Angriff genommen werden.
Konzept für die Energieberatungsleistungen im Kanton Uri im Zusammenhang mit dem Ersatz fossiler Heizungen.
Der Ersatz von fossilen Heizungen durch erneuerbare Systeme wird finanziell unterstützt.
Der Ersatz von bestehenden Ölheizungen durch eine fossile Heizung soll gemäss Massnahme DG-2b per Gesetz nicht mehr erlaubt sein. Ist diese defekt, muss eine Heizung mit einem erneuerbaren Energieträger eingesetzt werden. Die technische Lebensdauer von Ölfeuerungen beträgt in der Regel rund 20 bis 25 Jahre. Die Wirkung des Ersatzverbots per Gesetz ist demnach abhängig davon, wie alt der Bestand der Ölheizungen im Kanton Uri ist. Um den Umstieg von einer Ölheizung auf ein erneuerbares System zu beschleunigen, soll dieser nach wie vor finanziell unterstützt werden.
Förderprogramm Energie Uri, welches den Ersatz von Ölheizungen durch erneuerbare Heizsysteme finanziell unterstützt. Die Ausgestaltung des Förderprogramms soll so erfolgen, dass insbesondere an Standorten mit schwierigen Voraussetzungen für den Einsatz erneuerbarer Energieträger ein grosser Anreiz gesetzt wird. Die entsprechenden Mittel werden im Finanzplan und im Budget des Kantons berücksichtigt.
Stetige Aktualisierung der energierelevanten Einträge im GWR und Sensibilisierung von Gemeinden und weiteren Akteuren zur Wichtigkeit des GWR.
Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) enthält gemäss Beschreibung mindestens alle Gebäude in der Schweiz mit Wohnnutzung und deren Wohnungen. Ergänzend werden laufend Gebäude mit anderen Nutzungen ins GWR übertragen. Geführt werden nebst Gebäude- und Wohnungsidentifikatoren auch energetisch wichtige Angaben wie Heizungsart, Energieträger für Heizen und Warmwasser oder das Bau- resp. Renovationsjahr. Diese Angaben werden in letzter Zeit vermehrt für energetische Auswertungen und Reportings genutzt. Die Bedeutung dieses Registers wird also zukünftig entsprechend zunehmen, weshalb eine korrekte und vollständige Nachführung von grosser Relevanz ist. Mit dem neuen GWR – Merkmalskatalog 4.1 können nun auch wichtige zusätzliche energiespezifische Merkmale wie beispielsweise energetische Sanierung, Sanierung des Heizsystems, Solaranlagen etc. erfasst werden.
Abgleich der Daten verschiedener Datenquellen zur Verbesserung der Datenqualität des GWR. So können beispielsweise Daten der Feuerungskontrolle (FEKODatenbank) der Förderung, der Grundwasserkonzessionen etc. mit dem GWR abgeglichen und fehlerhafte Einträge ergänzt werden. Zeitgleich wird mittels stetiger Sensibilisierung der zuständigen Personen, welche das GWR bewirtschaften, darauf hingewirkt, diese Daten aktuell zu halten.
Der Grossverbraucherartikel (Artikel 27 im EnR) wird bei Betrieben mit einem Wärmeverbrauch von > 5 GWh vollzogen.
Gemäss Artikel 27 im aktuellen Urner Energiereglement kann der Kanton mit Grossverbrauchern langfristige Verbrauchsziele vereinbaren. Als Grossverbraucher gelten Verbraucher, die entweder einen Wärmeverbrauch von mehr als 5 GWh oder einen Stromverbrauch von mehr als 0.5 GWh aufweisen. In anderen Kantonen ist dieser Grossverbraucherartikel aktiv vollzogen. In Uri wurde dies bis dato noch nicht gemacht. Es ist vom Kanton festzulegen, wer die Vereinbarungen abschliesst. Die Ziele richten sich in der Regel nach den Vorgaben des Regierungsrates. Bei Abschluss der Vereinbarung können bisherige Massnahmen (im Sinne von Vorleistungen) für die Berechnung der Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Die Grossverbraucher analysieren ihren Energieverbrauch und definieren Energiesparziele, zu deren Realisierung sie sich je nach der gewählten Variante innerhalb von drei oder zehn Jahren verpflichten. Die aufgrund einer Zielvereinbarung zu realisierenden Massnahmen sind für Grossverbraucher zumutbar, wenn sie dem Stand der Technik entsprechen sowie über die Nutzungsdauer der Investition wirtschaftlich und nicht mit wesentlichen betrieblichen Nachteilen verbunden sind.
Der Kanton führt Informationskampagnen zum Thema Pinch-Analyse durch und unterstützt solche Massnahmen mittels Förderbeiträgen.
Industriebetriebe weisen in Prozessen oftmals grossen Bedarf an thermischen Energien auf. Diese machen oft einen grossen Anteil am gesamten Energiebedarf aus. Eine Steigerung der Energieeffizienz bei der prozessinternen Wärmerückgewinnung ist deshalb zentral: Durch Mehrfachnutzung von Prozesswärme reduzieren sich die Energiekosten. Mit einer Pinch-Analyse lassen sich die optimale Verknüpfung der verschiedenen Energieströme finden. Insgesamt beträgt das Potenzial zur Senkung des Primärenergiebedarfs durch eine Pinch-Analyse bis zu 40 Prozent. Energie einsparen bedeutet in Industrieprozessen oftmals auch die Reduktion des CO2-Ausstosses.
Pro Jahr wird eine Pinch-Analyse in einem Urner Unternehmen durchgeführt.
Initiative zur Sensibilisierung und Information betreffend Konsum und Abfall.
Aufgrund des hohen Lebensstandards hat die Schweiz mit jährlich rund 700 kg Abfall pro Person eines der höchsten Siedlungsabfallaufkommen der Welt.
Der Kanton führt eine Sensibilisierungskampagne zu Siedlungsabfällen durch.
Der Kanton unterstützt die Bereitstellung eines Angebots für Mehrweggeschirr bei öffentlichen Veranstaltungen. Zudem wird ein Verbot für die Verwendung von Einweggeschirr (auch aus abbaubaren Materialien) für Verkaufsstände und bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Liegenschaften geprüft.
Einweg-Geschirr an Veranstaltungen verursacht viel Abfall. Durch die Verwendung von Mehrweg-Geschirr werden Ressourcen geschont und die Abfallmenge verringert.
Angebot für die Verwendung von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen. Im Fall eines Verbots von Einweggeschirr bei öffentlichen Anlässen Anpassung der notwendigen Gesetzgebung und Regelung (kann auf kantonaler, aber auch auf kommunaler Ebene erfolgen).
Umsetzung des freiwilligen Bundesprogramms («längere Nutzungsdauer Kühe») zur Erhöhung der Anzahl Laktationen bei Kühen (Direktzahlungen für Milchkühe ab durchschnittlich drei Abkalbungen und für Mutterkühe ab durchschnittlich vier Abkalbungen) mit subsidiärer finanzieller Unterstützung des Kantons.
Langlebige Kühe sind besser fürs Klima. Mit jeder weiteren Laktation nehmen die negativen Effekte auf die Umwelt ab, da die Emissionen während der unproduktiven Aufzuchtphase auf eine grössere Produktionsmenge verteilt werden können. Das Lebensalter hat noch einen anderen Einfluss: Ältere Kühe verdauen offenbar klimafreundlicher. Die Aufzucht des Jungviehs verursacht rund 20 Prozent der Gesamtemissionen pro Tier. Eine Erhöhung der Nutzungsdauer um die Hälfte, was nicht einmal zwei Nutzungsjahren entspricht, führt in Modellrechnungen zu einer Reduktion der Gesamtemissionen um rund 7 Prozent. Jedes weitere Jahr verbessert die Klimabilanz.
Umsetzung Bundesprogramm mit finanzieller Unterstützung des Kantons.
Materielle Unterstützung von fachlich begleiteten Pilotprojekten in den Forschungsstationen der Agroscope.
Bei der sogenannten Pyrolyse entsteht Pflanzenkohle, ein sehr kohlenstoffreiches, schwarzes Produkt, das wie ein Schwamm für Nährstoffe und Mikroorganismen wirkt. Aufgrund ihrer hohen Stabilität im Boden kann Pflanzenkohle als CO2-Senke wirken. Zudem könnte der Einsatz von Pflanzenkohle den Nährstoffkreislauf, insbesondere von Stickstoff, im Boden positiv beeinflussen sowie die Wasserspeicherfähigkeit erhöhen. Sowohl das Herstellverfahren wie auch der grossflächige Einsatz in der Landwirtschaft stehen noch am Anfang ihrer Entwicklung. Insbesondere fehlen bisher langfristige Studien zum Einsatz von Pflanzenkohle in mitteleuropäischen Böden. Ausserdem ist der Einsatz von Pyrolyse-Pflanzenkohle auch mit Risiken verbunden. Schadstoffe wie Schwermetalle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) können sich bei einem unsachgemässen Herstellungsverfahren in der Pflanzenkohle anreichern und beim Austrag die Böden belasten. Es besteht Forschungsbedarf, um die bestehenden Wissenslücken hinsichtlich langfristiger Auswirkungen der Pflanzenkohle auf Bodeneigenschaften, Bodenlebewesen und die Dauer der CO2-Speicherung in unseren Böden zu schliessen.
Bessere Entscheidungsgrundlagen für den Umgang mit Pflanzenkohle sind verfügbar.
Bestehende Hoch- und Flachmoore sollen geschützt werden und eine Entwässerung und intensivere landwirtschaftliche Nutzung soll verhindert werden.
Nasse Böden sind für eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung negativ, aber positiv fürs Klima. Da sich unter Luftabschluss Torf anreichert, wird auch CO2 gebunden. Werden natürliche Feuchtböden dagegen entwässert, setzt dies Kohlendioxid und Lachgas frei. Das trifft vor allem für organische Böden, also Standorte auf (ehemaligen) Hoch- oder Flachmooren zu.
Die Gesamtfläche von vernässten Böden im Kanton Uri nimmt nicht ab.
Alle Fragen und Antworten im Überblick.
Die Kosten eines ungebremsten Klimawandels übersteigen die Kosten von Massnahmen für den Klimaschutz bei weitem. Das Netto-Null-Ziel ist für die Schweiz deshalb von grossem wirtschaftlichem Interesse. Mehr Infos zur Langfristige Klimastrategie 2050
Nein. Grundsätzlich muss Wirtschaftswachstum nicht mit mehr umweltschädlichem Ressourcenverbrauch einhergehen. Die Schweiz hat die Entkopplung in den letzten 20 Jahren geschafft: «Wir haben über die Jahre laufend weniger Treibhausgase ausgestossen, obwohl die Wirtschaft gewachsen ist.» Quelle: Die Volkswirtschaft
Der Kanton Uri hat begrenzte Einflussmöglichkeiten im Finanzwesen, besitzt aber als Eigentümer der Urner Kantonalbank einen Spielraum für mehr Klimaschutz. Bei der Pensionskasse Uri können der Regierungsrat und die Belegschaft Einfluss nehmen. Diese Potenziale sollen voll ausgeschöpft werden, einschliesslich eines regelmässigen Austauschs zwischen den Finanzinstituten und der Verwaltungsbehörde zum Thema Finanzen und Klimaschutz. Mehr zu klimaverträglichen Finanzflüsse
Klimafreundliche Finanzflüsse sind ein Ziel des Pariser Klimaabkommens. Investitionen sollen primär in treibhausgasarme oder -freie Technologien und Energieträger fliessen und so die notwendige Transformation der Wirtschaft beschleunigen. Bereits heute verfolgt die Urner Kantonalbank eigene, klimarelevante Ziele, baut klimaneutrale Produkte und Dienstleistungen auf und will ab 2026 ein klimaneutraler Betrieb sein. Mehr zur Klimastrategie der UKB
Es handelt sich hierbei um biologische oder technische Verfahren, mit denen Treibhausgase – primär CO2 – aus der Atmosphäre entfernt und dauerhaft gespeichert werden. Mehr über NET
Die Massnahmen betreffen unter anderem eine bessere Abschöpfung des Holzzuwachses sowie systematische Aufforstung und Pflege des Waldes. Zu den 4 Massnahmen Waldwirtschaft
Bäume speichern dauerhaft CO2, das gleiche gilt für aus Holz gefertigte Produkte, Gebäude und Infrastruktur, daher bezeichnet man den Wald auch als CO2-Senke. Laut Schätzungen könnte der Urner Wald langfristig bis zu 30’000 Tonnen CO2 pro Jahr speichern. Jeder gepflanzte Baum ist damit ein Beitrag zum Klimaschutz. Mehr zu CO2-Kompensation mit Bäumen
Im Gegensatz zu den anderen Sektoren geht es bei der Waldwirtschaft nicht um das Einsparen von CO2, sondern um dessen dauerhafte Speicherung. Klimaschutz
Insgesamt verursacht die Landwirtschaft im Kanton Uri rund 40’000 Tonnen CO2-Äquivalente, was rund 17 Prozent aller Treibhausgasemissionen entspricht. Treibhausgasbilanz
In der Landwirtschaft mit Tierhaltung, wie das im Kanton Uri grossmehrheitlich der Fall ist, sind die Reduktionsmöglichkeiten begrenzt, da Tiere selbst Treibhausgasemissionen ausstossen. Neben verschiedenen Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bei Tierhaltung, ist für eine klimafreundliche Landwirtschaft, wenn immer möglich, der Fokus auf die Produktion pflanzlicher Nahrungsmittel zu legen. Absenkpfad Landwirtschaft
Die Entwicklung von Negativemissionstechnologien steckt noch in den Kinderschuhen. Der Kanton Uri prüft laufend die Möglichkeiten, um bis 2040 die ersten Negativemissionstechnologien zu nutzen. Mögliche Technologien beinhalten die Speicherung von abgeschiedenem CO2 in Deponien oder die Einlagerung von Pflanzenkohle in Beton. Zur Massnahme
Die Gebäude der kantonalen Verwaltung werden schrittweise energetisch saniert und mit PV-Anlagen ausgestattet (Details siehe Gesamtenergiestrategie GEST). Der Kanton stellt auf emissionsfreie Fahrzeuge um, passt die Bauausschreibungen an den Klimaschutz an, richtet Planungsinstrumente darauf aus, fördert Bildung zum Klimaschutz und unterstützt emissionssparende Arbeitsmodelle. Zu den 22 Massnahmen für die Verwaltung
Die Umsetzung der Massnahmen wird jährlich in einem Workshop mit den zuständigen Personen überprüft und bei Bedarf angepasst. Alle fünf Jahre wird ein Zwischenbericht erstellt, der den konkreten Stand der Massnahmen dokumentiert.
Die meisten Emissionen entstehen im Tourismus vor allem durch die Mobilität, sprich An- und Abreise. Hinzu kommen Emissionen aus der Beherbergung und Gastronomie. Die direkten und indirekten Emissionen des Tourismus auf Kantonsgebiet summierten sich 2020 auf 25’000 Tonnen CO2-Äquivalente. Mehr zur Klimawirkung des Tourismus
Das Klimaschutzkonzept des Kantons Uri sieht verschiedene Massnahmen vor, um den Klimaschutz beim Tourismus voranzutreiben. Die touristisch bedingte Mobilität soll durch den konsequenten Ausbau des ÖVs mehr dekarbonisiert werden. Die Nutzung des öffentlichen Verkehrs soll gefördert werden, etwa mit Kombitickets für Seilbahnen. Zum anderen wird klimaschonender Tourismus auf verschiedenen Ebenen gefördert. Zu den 5 Massnahmen Tourismus
Vermeiden Sie Flugreisen. Der Kanton Uri liegt an der Nord-Süd-Achse des Bahnverkehrs. Bahnreisen bieten sich daher besonders an. Für weite Strecken werden Nachtzug-Angebote laufend ausgebaut. Zudem ist der Kanton Uri selbst eine beliebte Tourismusdestination und bietet somit etliche Urlaubsmöglichkeiten vor der Haustüre. Ferien in Uri
Produkte sollen so lange wie möglich gebraucht und wenn sie defekt sind, repariert werden. Verzichten Sie auf unnötige Einkäufe, wählen Sie lokale Produkte oder kaufen Sie aus zweiter Hand ein, zum Beispiel bei Kleidung. Falls das nicht möglich ist, weisen Labels auf eine klimafreundliche Produktion hin. Zu den 7 Massnahmen Konsum
Von Natur aus unverpackt sind Lebensmittel, die Sie auf dem lokalen Markt oder direkt ab Hof kaufen. Der Kanton veröffentlicht in Kürze auf dieser Website zudem eine Liste mit unverpackt-Läden im Kanton. Unverpackt Schweiz
Im Kanton Uri ist die Ernährung sowie der Verbrauch von Konsumgütern für mehr als die Hälfte aller indirekten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Durch Verminderung dieser indirekten Emissionen lässt sich zwar die Urner Treibhausgas-Bilanz nicht verbessern, sie ist aber gleichwohl sehr wichtig, da auch diese Emissionen zum Klimawandel beitragen. Indirekte Emissionen
Die Landwirtschaftsbetriebe können die Angebote des Kantons nutzen. Weitere Einflussmöglichkeiten zur Reduktion der Methan- und Stickstoffemissionen bestehen in einer reduzierten Tierhaltung (sofern sie nicht durch Importe kompensiert wird), bei der korrekten Lagerung und der Ausbringung von Hofdünger, der Tierfütterung, der Tierhaltung (z.B. längere Nutzungsdauer bei Milchkühen) und dem Stallbau (z.B. optimiertes Stallmanagement). Vollzugshilfe Umweltschutz in der Landwirtschaft
Der Kanton unterstützt Landwirtschaftsbetriebe mit Förderungen in folgenden Bereichen: emissionsfreie Maschinen und Fahrzeuge, bauliche Massnahmen im Stall- und Güllemanagement, klimafreundliche Heutrocknung, Ammoniakreduktion und Pilotprojekte, mit dem Ziel zur Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zudem bietet er Schulungen und ökologische Beratungen für Landwirtschaftsbetriebe an. Zu den 12 Massnahmen Landwirtschaft
Nutzen Sie Produkte möglichst lange und reparieren Sie Defektes, anstatt es sofort zu ersetzen. Besuchen Sie Angebote wie Repair-Cafés oder Unverpackt-Läden und kaufen Sie auf lokalen Märkten oder direkt beim Bauern ein. Auch die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und korrektes Recycling sind wichtige Massnahmen, die die Bevölkerung in diesem Sektor ergreifen kann. Mehr dazu auf Zero-Waste-Switzerland
Der Kanton ist für dieses Ziel auf das Mitwirken der Bevölkerung angewiesen. Er motiviert und informiert Urnerinnen und Urner darüber, wie sie ihren Abfall und Foodwaste reduzieren können. Er schafft ein Beratungsangebot zur Kreislaufwirtschaft und versucht das Verwertungspotenzial von Recyclingbaustoffen zu erhöhen. Zudem prüft der Kanton eine Lenkungsabgabe auf Abfall und unterstützt die Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen. Zu den 7 Massnahmen Abfall- und Abwasserentsorgung
Direkte Treibhausgasemissionen sind solche, die innerhalb des Kantonsgebiets verursacht werden. Indirekte Emissionen sind solche, die im Kanton Uri wohnhafte Personen ausserhalb des Kantonsgebiets verursachen, zum Beispiel auf Reisen oder über den Konsum von Gütern und Dienstleistung, die ganz oder teilweise ausserhalb des Kantons erzeugt werden. Tourismus, Konsum
Das bekannteste Treibhausgas ist Kohlendioxid (CO2), aber es ist bei weitem nicht das einzig Relevante. Andere Treibhausgase sind Methan (CH4), Lachgas (N2O), Schwefelhexafluorid (SF6) und Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Mehr zu Treibhausgasen
Es gibt eine Reihe von Treibhausgasen, die unterschiedlich stark auf das Klima wirken. Um die Klimawirksamkeit verschiedener Gase miteinander zu vergleichen, verwendet man üblicherweise die Einheit CO2-Äquivalente (CO2-eq). Das Treibhausgaspotenzial eines Gases kann so relativ zur Klimawirkung von CO2 genau festgehalten werden.
Das Urner Klimaschutzkonzept verfolgt das Ziel, die Treibhausgase des Kantons Uri bis spätestens 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Das Klimaschutzkonzept und die Gesamtenergiestrategie sind eng aufeinander abgestimmt und es wurden insgesamt 115 Massnahmen formuliert, um das umfassende und langfristige Ziel zu erreichen. Gesamtenergiestrategie (GEST)
Das Territorialprinzip ist für die Treibhausgasbilanz relevant. Es besagt, dass Emissionen dort angerechnet werden, wo sie entstehen. In der Treibhausgasbilanz des Kantons Uri werden somit alle Emissionen berücksichtigt, die auf Kantonsgebiet ausgestossen werden. Treibhausgasbilanz
Netto-Null bedeutet, dass man zum einen alle Treibhausgasemissionen möglichst auf null reduziert, und nicht vermeidbare Emissionen in mindestens gleichem Umfang aus der Atmosphäre entfernt werden. Glossar Klimaschutz Uri
Ohne weltweite Anstrengungen zum Klimaschutz werden sich bis 2060 die sommerlichen Trockenperioden spürbar verlängern, und Stark- sowie Extremniederschläge nehmen zu. Hitzewellen werden häufiger, Kältewellen seltener und die mittlere Jahrestemperatur dürfte im Urner Unterland gegenüber dem Durchschnitt der Jahre 1981-2010 um weitere 2 bis 3,5°C ansteigen. Klimawandel in Uri
Die Wissenschaft stellte bereits Ende des 19. Jahrhunderts fest, dass der Mensch den CO2-Gehalt in der Atmosphäre erhöht und so den Klimawandel beeinflusst, der seinerseits schon seit 200 Jahren erforscht wird (Quelle). Seither werden laufend Klimamodelle mit hoher Verlässlichkeit berechnet. Mehr zu Klimamodellen
Die einmaligen Investitionskosten für den Kanton betragen grob geschätzt 1,4 bis 3,8 Millionen Franken pro Jahr bis zum Jahr 2030. Volkswirtschaftliche Kosten
Ein ungebremster Klimawandel ist um ein Vielfaches teurer als Klimaschutz. Eine Studie des Bundes hat berechnet, dass allein Schäden an der Infrastruktur, die durch den Klimawandel entstehen, künftig bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr kosten könnten. Hinzu kommen Gesundheitskosten, wirtschaftliche Einbussen und nicht zuletzt Verluste, die nicht in Geld messbar sind: Gletscher und Eisschilde, die Biodiversität der Weltmeere und Landökosysteme. Mehr zu den Kosten des Klimawandels
Die 27 Massnahmen umfassen die Dekarbonisierung und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, die Stärkung des Fuss- und Veloverkehrs, einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, sowie gute Rahmenbedingungen für fossilfreie Treibstoffe zu schaffen. Zu den 27 Massnahmen Verkehr
Stationäre Anlagen machten 2020 zwei Drittel der industriellen Emissionen aus. Der Rest stammt hauptsächlich aus Gebäudefeuerungen sowie mobilen Emissionsquellen. Ein sehr geringer Anteil stammt aus dem Einsatz von Lösungsmitteln. Zur Treibhausgasbilanz Industrie
Der Kanton beteiligt sich an den Kosten für Netto-Null-Aktionspläne von Unternehmen und wird die Standortförderung künftig auf die Klimaziele abstützen. Unternehmen unterschiedlicher Grössen erhalten so einen Marktvorteil durch Klimaneutralität. Emissionen aus dem Energiebereich werden mit den klassischen Gebäude-Massnahmen gesenkt. Zu den Fördermassnahmen
Das Klimaschutzkonzept beinhaltet mehrere Beratungsangebote und finanzielle Förderprogramme im Bereich der Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien oder der Energieeffizienz von Gebäuden. Zur Massnahme D-1a
Neben den energetischen Emissionen für die Wärmeerzeugung sind Kältemittel aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden die Hauptquelle aller Treibhausgasemissionen im Dienstleistungsbereich. Zur Treibhausgasbilanz Dienstleistungen
Nebst der Emissionen aus der Wärmeerzeugung (Hauptanteil) verursachen die Haushalte auch Emissionen durch Treibstoffe in Gartenmaschinen sowie durch Lösungsmittel in verschiedenen Konsumgütern. Massnahmen in diesem Sektor betreffen in erster Linie die Energienutzung und -effizienz der Gebäude. Zu den Massnahmen
Ölheizungen sollen durch nachhaltige Alternativen wie Wärmepumpen ersetzt und Gebäude energetisch effizient gebaut oder saniert werden. Heimisches Holz als Baustoff spart Emissionen und bindet CO2. Der Kanton Uri bietet finanzielle Unterstützung für Energieeffizienzverbesserungen an Gebäuden. Beim Einsatz von Beton möglichst Recyclingbeton und allgemein Recyclingbaustoffe verwenden. Zu den Förderangeboten
Der Transitverkehr umfasst mit rund 60 Prozent aller Fahrzeugkilometer einen grossen Anteil des gesamten Verkehrsaufkommens auf Urner Kantonsgebiet. Treibhausgasbilanz
Der Transitverkehr bewegt sich auf der Autobahn und damit auf einer Bundesstrasse. Der Kanton Uri kann somit nur über politisches Engagement auf Bundesebene Einfluss auf den Transitverkehr nehmen. Generell geht es darum, diesen zu dekarbonisieren und so weit wie möglich von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Jahresbericht iMonitraf! Verlagerungsbericht des Bundesamtes
Mit der globalen Erwärmung gehen häufigere und intensivere Hitzewellen, Dürreperioden und Starkniederschläge einher. Dies führt zu Schäden an Häusern, Infrastrukturen und Schutzwäldern durch Überschwemmungen, Rutschungen und Waldbrände sowie zu Ernteausfällen in der Landwirtschaft. Flora und Fauna geraten aus dem Gleichgewicht, was instabile Hänge und Murgänge zur Folge hat. Der Wintertourismus leidet unter Schneemangel, und die Hitze stellt ein grosses gesundheitliches Risiko für den Menschen dar. Beispiele von Schäden in Uri
der Treibhausgasemissionen im Kanton Uri werden durch Abfall- und Abwasserentsorgung verursacht.
der Gesamtemissionen pro Milchkuh stammen von der Aufzucht von Jungvieh. Eine um 2 Jahre längere Nutzungsdauer einer Kuh würde die Emissionen um rund 7 % reduzieren.
CO2-Äquivalente könnte der Urner Wald langfristig jedes Jahr speichern und damit sämtliche Emissionen des Sektors Haushalt absorbieren.
CO2-Äquivalente muss die Schweiz bis 2050 mithilfe von Negativemissionstechnologien speichern, im In- und Ausland.
der Emissionen aus dem Sektor Industrie entstammen stationären Anlagen.
oder 87 Minuten ist eine Urnerin oder ein Urner durchschnittlich täglich unterwegs. 23 km davon entfallen auf den motorisierten Individualverkehr.
wird es rein rechnerisch dauern, bis der Gebäudebestand in der Schweiz saniert ist. Pro Jahr wird nur 1 % der Gebäude saniert.
der Treibhausgasemissionen im Sektor Dienstleistungen stammen von Kältemitteln aus Klima- und Kühlanlagen in Läden und Gebäuden.
Mitarbeitende beschäftigt die kantonale Verwaltung Uri insgesamt.
grosse Läden (oder grössere) sollen Verpackungen kostenlos zurücknehmen und umweltgerecht entsorgen müssen. Diese Pflicht soll auch im Kanton Uri eingeführt werden.